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Von dem neuen Gesetz profitieren rund 1,3 Millionen Menschen
Mit der Einführung der Grundrente zum Jahreswechsel erhalten etwa 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die jahrelang ein geringes Einkommen hatten und mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten aufweisen, einen Zuschlag auf die Rente. Die Bundesregierung rechnet im Schnitt mit einem Zuschlag von monatlich 75 Euro brutto.
Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen das zentrale Einkommen im Alter. Doch ein großer Personenkreis hat jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und bezieht dennoch eine niedrige Rente. Der VdK hat lange dafür gekämpft, dass die Lebensleistung dieser Menschen anerkannt wird und sie einen Aufschlag auf ihre Rente erhalten.
VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt die Einführung der Grundrente, sieht aber noch Verbesserungspotenzial. Sie fordert, dass mehr Erwerbsminderungsrentner von der Grundrente profitieren müssen. Außerdem führt sie aus: „Die Grundrente hilft Geringverdienern. Sie ist ein Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit und trägt dazu bei, Altersarmut zu vermeiden. Doch das reicht noch nicht: Die Gleitzone muss auf 30 Jahre gesenkt werden.“
Laut Gesetz sind für einen Anspruch auf Grundrente mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorzuweisen. Die volle Grundrente wird nur an Rentnerinnen und Rentner gezahlt, deren Einkommen unter einem Freibetrag von 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro für Paare liegt. Der gesetzliche Anspruch soll ab der Einführung, also ab dem 1. Januar 2021, gelten. Die Deutsche Rentenversicherung hat allerdings angekündigt, dass sich diese Auszahlung wegen des hohen bürokratischen Aufwands bis Ende des Jahres 2022 ziehen kann.
Die Grundrente ist keine neue Rentenart, sondern ein Zuschlag auf die bisherige Rente. Wie hoch der Zuschlag im Einzelfall ausfällt, ermittelt die Rentenversicherung in einem komplizierten Verfahren.
Jörg Ciszewski
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