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Überblick über alle Ansprüche soll kommen
Am 26. August 2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen.
Ein Blick soll genügen, damit künftig jeder weiß, wieviel Rente es im Alter gibt. Die Bundesregierung versucht deshalb, die Informationen zur gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersversorgung zu bündeln. Das Ziel: eine einfache digitale Rentenübersicht für die Bürgerinnen und Bürger. Der Sozialverband VdK begrüßt das Vorhaben, mahnt aber eine barrierefreie Lösung an.
„Wir dürfen nicht vergessen: Fünf Prozent der Bevölkerung sind offline. Sie haben nichts von einem Portal im Internet. Neben der digitalen Rentenübersicht muss es auch eine analoge Übersicht geben. In beiden Fällen muss der Gesetzgeber auch die Barrierefreiheit sicherstellen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Schweden kann ein Vorbild sein. Dort gibt es auch ein digitales Rentenportal. Zusätzlich wird allen Versicherten jährlich eine übergreifende Renteninformation automatisch per Post zugesendet. „Daran sollten wir uns orientieren“, so Bentele weiter.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) soll laut Gesetz ein elektronisches Portal aufbauen, in dem eine digitale Rentenübersicht für jeden abrufbar ist. Für den Aufbau hat sie 21 Monate Zeit, sobald das Gesetz in Kraft tritt. Ende 2022 soll es losgehen.
Für den VdK ist die geplante Übersicht noch nicht vollständig. Bisher verzichtet der Gesetzgeber darauf, die Bezüge der berufsständischen Versorgungswerke, die Beamtenversorgung und Fondssparpläne ebenfalls zu berücksichtigen. Der VdK setzt sich deshalb für eine lückenlose Übersicht aller verschiedenen Arten der Altersvorsorge ein.
Langfristig strebt der VdK aber ein höheres Ziel an: die Erwerbstätigenversicherung für alle. Noch gibt es zu viele verschiedene Altersvorsorgesysteme. Es ist nicht mehr vermittelbar, warum Erwerbstätige in unterschiedliche, unübersichtliche Alterssicherungssysteme einzahlen. Die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, in die alle Arbeitnehmer, Beamte, Politiker und Selbstständige einzahlen.
Iko
Schlagworte Digitales Rentengesetz
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