9. Juni 2020

Grundrente muss kommen

Sozialverband VdK beharrt auf der Einhaltung des Koalitionsvertrags

Das Bild zeigt einen Hundert-Euro-Schein
© Unsplash

Den Kritikern der Grundrente kommt die Pandemie anscheinend gerade recht. Selbst aus den Reihen des Koalitionspartners CDU/CSU war die Forderung laut geworden, die Einführung der Grundrente mindestens zu verschieben. Der Sozialverband VdK beharrt auf der Einhaltung des Regierungsversprechens, die Lebensleistung von Menschen im Alter besser anzuerkennen.

„Die Grundrente darf nicht scheitern“, appelliert VdK-Präsidentin Verena Bentele an Bundesregierung und Bundestag. Nach jahrelangem Ringen ist eine Aufstockung kleiner Renten für langjährig Versicherte, wie sie in anderen Ländern wie Österreich längst üblich ist, von Bundessozialminister Hubertus Heil endlich auf den Weg gebracht worden.

Am 15. Mai fand die erste Lesung des Gesetzes zur Grundrente im Bundestag statt. Kurz zuvor war eine Grundsatzdebatte losgetreten worden. Die Grundrente sei in der aktuellen Krise ein falsches Signal, hieß es unter anderem. Und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verwies auf große organisatorische Hürden, die einer pünktlichen Umsetzung zum 1. Januar 2021 im Weg stünden.

Beides lässt Bentele nicht gelten: „Gerade jetzt muss die Regierung zeigen, dass sie hält, was sie verspricht. Es darf nicht ausgerechnet bei den Ärmsten der Rotstift angesetzt werden. Zweifellos ist die Grundrente eine bürokratische Herausforderung. Doch notfalls wird sie eben rückwirkend ausbezahlt“, erklärt sie.

Den höheren bürokratischen Aufwand für die DRV hat die Union zu verantworten. Denn sie hat sich bei den Verhandlungen zur Grundrente mit ihrer Forderung nach einer Einkommensprüfung durchgesetzt. Diese ist kompliziert, weil die DRV dafür den notwendigen Datenaustausch mit den Finanzbehörden etablieren muss. Anhand der Steuerunterlagen des vorvergangenen Jahres sollen die Einkommen geprüft werden.

Für Neurentnerinnen und Neurentner wird nach diesem Verfahren die erste Grundrente um bis zu zwei Jahre hinausgeschoben, warnt der VdK. Der Steuerbescheid des vorvergangenen Jahres vor Rentenbeginn zeigt ja meist noch das Einkommen als Arbeitnehmer, das aber in der Regel über dem Freibetrag der Grundrente liegt. Dies könnte zu absurden Situationen führen.

So wären viele gezwungen, die die Voraussetzungen einer mindestens 33-jährigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erfüllen und deshalb grundrentenberechtigt sind, erst Grundsicherung im Alter zu beantragen, um über die Runden zu kommen. Dafür müssten sie aufs Sozialamt gehen und eine umfassende Vermögensprüfung über sich ergehen lassen. Der VdK fordert für Neurentner eine einfachere Lösung, die bereits bei der Hinterbliebenenrente praktiziert wird: Auf Antrag soll das aktuelle Einkommen herangezogen werden.

Dr. Bettina Schubarth

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