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Die Zahl der Menschen, die einen Angehörigen oder Nachbarn in häuslicher Umgebung pflegen, ist im Jahr 2017 deutlich gestiegen. Für Zeiten der Pflege können Angehörige einen Rentenanspruch erhalten.
Nach aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung bekamen mehr als 527.000 sogenannte Pflegepersonen von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen Rentenbeiträge gezahlt. Das waren etwa 225.000 oder fast 75 Prozent mehr Pflegende als im Jahr zuvor.
Ein Jahr Pflege erhöht die monatliche Rente – je nach Pflegegrad des Gepflegten – derzeit zwischen etwa 5,80 Euro und knapp 31 Euro im Westen sowie um etwa 5,50 Euro bis zu rund 29,50 Euro im Osten. Grund für den erheblichen Anstieg ist die Neuordnung der Leistungen durch das Anfang 2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz.
Seither sind Pflegepersonen in der Rentenversicherung bereits pflichtversichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 wöchentlich mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen in dessen Wohnung pflegen. Zuvor musste die Pflege an mindestens 14 Stunden wöchentlich geleistet werden. Unverändert bleibt Voraussetzung der Versicherungspflicht, dass die Pflegeperson, neben der Pflege, nicht mehr als 30 Stunden berufstätig ist und die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgt. Ein Antrag ist nicht nötig. Man muss nur einen Fragebogen ausfüllen.
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ikl
Schlagworte Altersrente | Angehörigenpflege | Rentenanspruch | Altenpflege | Sozialverband VdK
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