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Nach der Wiedervereinigung wurden nicht alle Rentenansprüche von Rentnerinnen und Rentnern aus der ehemaligen DDR berücksichtigt. Betroffen sind 17 Personen- und Berufsgruppen. Für sie gibt es Geld aus einem Härtefallfonds.
Doch die Voraussetzungen sind eng gefasst. Nur wer über eine geringe Rente verfügt, kann bei der „Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ (Stiftung Härtefallfonds) einen Antrag stellen.
Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist nicht nachvollziehbar, dass dieser Antrag an die Bedürftigkeit gekoppelt ist. „Es kann doch nicht sein, dass nur Rentnerinnen und Rentner, deren Rente etwa auf Grundsicherungsniveau liegt, entschädigt werden. Wer einen berechtigten Anspruch erworben hat, muss das Geld bekommen.“
Kürzlich hat der Bundestag beraten, ob die finanziellen Mittel, die in den Härtefallfonds fließen, aufgestockt werden müssen. Bisher sind 500 Millionen Euro an Bundesmitteln vorgesehen. Die Länder können diese Summe freiwillig ergänzen, wenn sie sich am Härtefallfonds beteiligen.
Doch aktuell tun dies laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nur Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Berlin beabsichtigt, noch beizutreten. Bentele fordert die anderen Bundesländer deshalb auf, sich dem Härtefallfonds anzuschließen. Zudem ist auch der VdK der Ansicht, dass der Härtefallfonds weiter aufgestockt werden muss.
Betroffene erhalten eine Einmalzahlung von 2500 Euro. Diese kann sich auf 5000 Euro erhöhen, wenn das jeweilige Bundesland, in dem die oder der Betroffene lebt, am Härtefallfonds beteiligt ist. Nach Angaben des BMAS lagen Ende Juni knapp 128.000 Anträge vor. Entschädigungen können noch bis zum 30. September 2023 bei der Stiftung beantragt werden.
ken
Schlagworte Härtefallfonds | DDR-Rente
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