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Österreich wird häufig als Rentenparadies bezeichnet. Auch der Sozialverband VdK zieht das Nachbarland gerne als Vorbild heran.
Das sogenannte österreichische Pensionssystem beeindruckt durch die Höhe der ausgezahlten Renten. Rentnerinnen und Rentner erhalten in Österreich 14-mal im Jahr ihre Rente ausgezahlt, darin eingeschlossen ist eine Zahlung jeweils zum Sommerurlaub und zu Weihnachten.
Wie ist das möglich? Die Voraussetzungen in Deutschland und in Österreich sind bei der Bevölkerungsstruktur und beim Bruttoinlandsprodukt durchaus vergleichbar, allerdings ist das gesamte Rentenniveau in der Alpenrepublik erheblich höher als in Deutschland.
Lag im Jahr 2018 beispielsweise die durchschnittliche Rente für Männer in Deutschland bei rund 1272 Euro, konnte sich der österreichische Rentner über fast 700 Euro im Monat mehr freuen: Er bekam 1965 Euro Rente. Die durchschnittliche Rente für Frauen in Deutschland lag im Jahr 2018 bei 792 Euro im Monat, in Österreich bei rund 1229 Euro.
Vergleicht man das Armutsrisiko im Alter in beiden Ländern, so werden die Vorteile des österreichischen Modells deutlich: Die Armutsquote bei den über 65-Jährigen liegt in Österreich bei 13,9, in Deutschland hingegen bei 18,9 Prozent.
Ein ausschlaggebender Grund für das hohe Rentenniveau: Der Rentenbeitragssatz ist in Österreich erheblich höher: Er liegt bei 22,8 Prozent des Bruttogehalts. In Deutschland liegt er bei nur 18,6 Prozent. Dazu kommt ein wichtiger Unterschied: Österreich hat eine Erwerbstätigenversicherung. Jeder, der dort arbeitet, zahlt in das einzige staatliche System der Alterssicherung ein.
Im Gegensatz dazu gibt es in Deutschland verschiedene staatliche Systeme der Alterssicherung, beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, in die alle sozialversicherungspflichtig arbeitenden Angestellten einzahlen, und die Pensionskasse, die für die komplett aus Steuergeldern finanzierte Alterssicherung von Beamtinnen und Beamten zuständig ist.
Weitere Faktoren stärken das österreichische System: Die österreichische Bevölkerung ist jünger, vor allem durch eine höhere Einwanderungsquote zu Beginn des Jahrtausends bedingt.
Haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland schon nach fünf Jahren eine Rentenanwartschaft, müssen Berufstätige in Österreich allerdings 15 Jahre sozialversicherungspflichtig arbeiten, damit sie eine Anwartschaft erhalten. Dazu hat Österreich sich zum Anfang des Jahrtausends entschieden, das Beamtensystem zu verkleinern und umzubauen: Seit 2005 zahlen neue Beamtinnen und Beamte in die allgemeine Rentenversicherung ein. Selbstständige wurden schon längst zwischen 1958 und 1997 in das Rentensystem einbezogen.
Der VdK fordert seit Jahren, dass alle Erwerbstätigen in Deutschland in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Wirkliche Solidarität bei der Rente heißt: Alle für alle.“
Bisher fehlt der politische Wille für eine umfassende Reform. Anstatt die Anzahl der Versicherten erheblich zu vergrößern und damit die Finanzierung auf eine breite Basis zu heben, favorisiert die Regierung eine andere Art der Rentenfinanzierung.
Nach Plänen des Finanzministeriums soll ein Kapitalstock mit Aktien aufgebaut werden: Ab Mitte der 2030er-Jahren sollen diese Erträge die Beitragssatzentwicklung stabilisieren. Der VdK sieht nicht, dass das sogenannte Generationenkapital auf Dauer hilft. Eine breite Basis von Erwerbstätigen, die das System stützen, wäre nachhaltiger.
Julia Frediani
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