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Der Sozialverband VdK kritisiert das Konzept des sogenannten Kapitalstocks. Dieses hat das Bundesfinanzministerium vorgelegt.
Schon im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einzusteigen. Nun liegt ein erstes Konzept des Finanzministeriums vor. Demnach soll der nötige Kapitalstock teilweise kreditfinanziert aufgebaut werden. Dazu sollen in diesem Jahr Haushaltsmittel von rund zehn Milliarden Euro zugeführt werden. Erträge aus dieser Aktienrücklage sollen ab Mitte der 2030er Jahre die Beitragssatzentwicklung stabilisieren.
Der VdK lehnt grundsätzlich Experimente zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die Anlage von Kapital an den Finanzmärkten ist keine sinnvolle Form der Finanzierung der gesetzlichen Rente. „Das Konzept wirft mehr Fragen auf, als dass zufriedenstellende Antworten gegeben werden. Es geht in die falsche Richtung“, fasst VdK-Präsidentin Verena Bentele die Kritik zusammen. „Anstatt nachhaltige Konzepte für eine zukunftsträchtige Finanzierung der Alterssicherung zu entwickeln, ist das Ministerium zu risikoreichen Experimenten bereit“, kritisiert Bentele. Ein Blick auf die Aktienmärkte zeige, dass sich viele Märkte in den letzten Jahren negativ entwickelt haben.
Unklar sei, wie in dem kurzen Zeitraum – nämlich von 2023 zum Beginn der Finanzierung bis zur Mitte der 2030er Jahre – ein solider Ertrag erwirtschaftet wird. Somit werde das Ziel verfehlt, die Finanzierung der Rentenversicherung im problematischen Zeitraum beim Übergang der Babyboomer vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu stärken.
Der VdK fordert, die Summe für den Kapitalstock im Bereich der Rentenpolitik sinnvoller zu investieren. Beispielsweise sollten der Grundrentenzuschlag erhöht und die Zeiten zur Pflege von Angehörigen besser anerkannt werden. Um die Rente zukunftsfest zu machen, gilt es, sie zu einer Erwerbstätigenversicherung auszubauen. In diese sollen künftig alle, auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte sowie Politikerinnen und Politiker, einbezahlen. Dies stärkt die finanzielle Basis der Rentenversicherung und schafft mehr Gerechtigkeit in der Alterssicherung.
Ein umlagefinanziertes Alterssicherungssystem, in das alle einzahlen, gibt es in Österreich. Die Arbeitgeber zahlen einen um 2,3 Prozentpunkte höheren Beitrag in das sogenannte Pensionssystem. Insgesamt ist der Beitragssatz mit 22,8 Prozent höher als in Deutschland. Es werden auch höhere Beträge ausgezahlt: In Österreich erhält ein Durchschnittsverdiener eine rund 800 Euro höhere Rente als ein vergleichbarer Verdiener in Deutschland.
Julia Frediani
Schlagworte Aktienrente | Kapitalstock | Rentenversicherung | Rente
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