23. September 2022
RENTE

Rente: Es darf mehr hinzuverdient werden

Neue Regelungen für Früh- sowie EM-Rentnerinnen und -Rentner gelten ab 2023

Das Bundesarbeitsministerium will den Hinzuverdienst für Bezieher von Früh- und Erwerbsminderungsrenten neu regeln.

Ein älterer Herr arbeitet in einem mittelständischen Unternehmen für Maschinenbauteile in Sigmaringen südlich von Stuttgart.
© IMAGO / Andreas Prost

Wer Früh- oder Erwerbsminderungs-Rente (EM-Rente) bekommt, durfte früher maximal 6300 Euro brutto im Jahr dazuverdienen. Während der Corona-Pandemie weitete die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenzen befristet bis Ende 2022 auf 46.060 Euro für Frührentnerinnen und -rentner aus.

Nun soll ab 1. Januar 2023 die Grenze für alle, die vorzeitig in Rente gehen, komplett weg­fallen. Wer eine EM-Rente erhält, soll 17.272,50 Euro hinzuverdienen dürfen, für alle, die nur eine Teil-EM-Rente bekommen, liegt die Grenze bei 34.545 Euro. Die Grenze wird jährlich angepasst.

Der VdK begrüßt die neuen Regelungen. „Damit verbessert sich die finanzielle Situation vieler Menschen. Alle, die etwa trotz Erwerbsminderung noch bis zu drei beziehungsweise sechs Stunden täglich arbeiten können, profitieren davon“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Allerdings könnten viele aus gesundheitlichen Gründen überhaupt nicht mehr arbeiten. „Für diese Menschen ist es umso wichtiger, dass endlich die Abschläge von maximal 10,8 Prozent auf die EM-Renten abgeschafft werden. Sie haben sonst keine Chance, der Armut zu entkommen“, kritisiert Bentele.

So hilfreich zudem der komplette Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Frührentnerinnen und -rentner sei, zwei wichtigen Gruppen helfe das überhaupt nicht, sagt Bentele: „Alle in besonders belastenden Berufen aber auch ältere Versicherte mit zu geringer beruflicher Qualifikation können oft nicht bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Ihnen droht Arbeitslosigkeit und später Altersarmut.“ Der VdK fordert für sie daher besondere Angebote wie zum Beispiel öffentlich geförderte Beschäftigungsmöglichkeiten.

vo


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