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Das Bundeskabinett hat sich am 4. Oktober geeinigt, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zuzuleiten, dass alle Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Der VdK beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema. Diese Seite wird stetig aktualisiert.
Es gibt zwei getrennte Pauschalen mit unterschiedlichen Regelungen. Einmal die Energiepreispauschale für Erwerbstätige (EPP) und die Energiepreispauschale für Rentner (RentEPP). Alle Details zur Energiepreispauschale für Erwerbstätige finden Sie hier auf der Website des BMF.
Alle, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bekommen die 300 Euro Energiepreispauschale. Auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner sowie Hinterbliebene, also Witwen und (Halb-)Waisen. Die Pauschale wird einmal pro Person ausgezahlt und nicht einmal pro Rente.
Die 300 Euro erhalten außerdem Versorgungsempfänger des Bundes. Wer hier eine Rente und eine Pension bezieht, bekommt die 300 Euro über die Rente ausbezahlt. Anspruch auf die 300 Euro haben auch Empfänger von Renten aus anderen EU-Ländern, beispielsweise Österreich. Es ist jedoch noch unklar, wie sie diese erhalten.
Für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger der Länder treffen die Länder momentan eigene Regelungen.
Ja.
Nein, weder für Halbwaisen noch alle anderen, die vorzeitig in Rente gegangen sind.
Renten aus Lebensversicherungen, privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen oder anderen privaten Verträgen, haben keinen Anspruch auf die 300 Euro.
Wer eine Rente nach BVG oder von der Berufsgenossenschaft bezieht, bekommt die 300 Euro nicht.
Ja. Diese Menschen bekommen sowohl die EPP als auch die RentEPP. Die Auszahlung erfolgt einmal im September über den Arbeitgeber und einmal im Dezember über die Rentenversicherung.
Im Entlastungspaket III wurde eine Pauschale von 200 Euro für Studentinnen und Studenten angekündigt. Es konnte kein automatischer Auszahlungsweg gefunden werden. Studenten können die Pauschale im Jahr 2023 über ein Online-Portal beantragen. Dieses Portal gibt es allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
Wer Eltern-, Kranken- und Übergangsgeld bezieht und noch einen Arbeitsvertrag hat, bekommt die 300 Euro vom Arbeitgeber.
Es fallen immer noch Personengruppen durchs Raster, die die 300 Euro dringend bräuchten. Dazu gehören:
Die RentEPP wird automatisch ab dem 1. Dezember und bis spätestens 15. Dezember über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Es ist kein Antrag nötig. Sie wird auf das Konto überwiesen, auf das auch die laufende Rentenzahlung erfolgt.
Nein, die 300 Euro werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Rentner, die Grundsicherung im Alter bekommen, erhalten die 300 Euro zusätzlich zur Einmalzahlung von 200 Euro im Juli.
Nein, Sozialabgaben werden nicht fällig. Es gibt keine Regelung zur Besteuerung, daher ist davon auszugehen, dass die 300 Euro versteuert werden müssen.
Ja, falls sowieso eine Steuererklärung gemacht wird.
Es gibt einen zweiten Zahlungslauf im Januar. Wer dann immer noch kein Geld erhalten hat, obwohl der Anspruch besteht, muss einen Antrag stellen bei der Knappschaft Bahn-See. Sobald es Einzelheiten zum Verfahren gibt, informieren wir Sie hier.
vo/VdK
Schlagworte Energiepauschale | Energiepreispauschale | Rentner | Erwerbsminderungsrente | 300-Euro-Pauschale | Entlastung
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