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Rentnerinnen und Rentner haben die Möglichkeit, in den Genuss der Energiepreispauschale zu kommen. Rudolf Gramlich, Steuerexperte beim Lohnsteuerhilfeverein Steuerring, erklärt, was sie dabei beachten müssen.
Wer bekommt nach den derzeitigen Regelungen die 300 Euro?
Es ist vorgesehen, dass alle Erwerbstätigen die Energiepreispauschale erhalten. Das sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch wenn sie nur geringfügig beschäftigt sind. Zudem profitiert, wer Gewinneinkünfte erzielt. Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfänger sind unverständlicherweise von dieser Regelung ausgenommen.
Was könnten Ruheständler tun, damit sie das Geld auch erhalten?
Wer Einkünfte aus einem Minijob oder aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielt, hat einen Anspruch. Hier ist keine Mindestzeit für die Tätigkeit vorgeschrieben. Das heißt etwa, dass Großeltern auf selbstständiger Basis für zwölf Euro Mindestlohn eine Stunde auf ihre Enkel aufpassen könnten. Oder sie erbringen diese Leistung im Rahmen eines Minijobs.
Bleiben wir bei der selbstständigen Tätigkeit. Wie läuft das ab?
Wer seine Enkel als Selbstständiger betreut, gibt den erzielten Lohn von zwölf Euro für eine Stunde Arbeit in seiner Steuererklärung für das Jahr 2022 an. Diese zwölf Euro werden versteuert. Gleichzeitig zahlt das Finanzamt die Energiepreispauschale aus, die ebenfalls versteuert wird. Trotzdem lohnt es sich. Denn auch nach Steuerabzug bleibt noch genug übrig. Wer aufgrund seiner gesamten Einkünfte keine Steuern zahlen muss, erhält den vollen Beitrag.
Das bedeutet, dass sie das Geld erst im nächsten Jahr erhalten?
Ja. Sie können den Anspruch erst in ihrer Steuererklärung 2022 geltend machen.
Was müssen sie noch beachten?
Es ist wichtig, dass sie einen Vertrag über die Betreuung der Enkel mit ihren Kindern abschließen. Dieser muss so wie auch für fremde Dritte formuliert sein. Sie müssen eine Rechnung stellen und sich das Geld überweisen lassen. Sie sollten es sich keinesfalls bar auszahlen lassen.
Wie läuft es bei einem Minijob?
Hier ist der Aufwand höher, und es werden pauschale Abgaben fällig. Als Minijobber muss man sich bei der Minijob-Zentrale anmelden. Es ist auch notwendig, mit den Kindern einen Arbeitsvertrag über die Enkelbetreuung abzuschließen. Zudem muss man seinem Arbeitgeber – den Kindern gegenüber – erklären, dass es der einzige Minijob ist. Da die Kinder als Arbeitgeber und bei pauschaler Versteuerung der Bezüge keine Lohnsteuer-Anmeldung abgeben müssen, erhalten die betreuenden Großeltern die Energiepreispauschale ebenfalls über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2022.
Interview: Kristin Enge
Hinweis: Der VdK darf nicht zu Steuerfragen beraten. Hier helfen die Lohnsteuerhilfevereine weiter.
Schlagworte Rentner | Energiepreispauschale | Steuererklärung | Minijob
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