21. Februar 2022
RENTE

Jedes Dokument kann wichtig sein

Für die Rente sollten alle relevanten Unterlagen aufbewahrt werden, auch von der Arbeitsagentur

Ein großer Papierstapel
© Canva / Savushkin

Egal ob Arbeitslosengeld, Studienzeiten oder Kindererziehung – all dies ist für die Rentenberechnung wichtig. Daher sollten alle Dokumente dazu aufbewahrt werden. Ansonsten drohen Einbußen.

Für ein VdK-Mitglied aus Bayern war es eine bittere Überraschung. Als die Frau ihren Rentenbescheid bekam, fehlte bei der Berechnung das Arbeitslosengeld, das sie vor mehr als 20 Jahren bekommen hatte. „Da die Agentur für Arbeit alle Vorgänge (somit auch Meldungen zur Rente) vor 2000 gelöscht hat, nimmt die Rentenversicherung diese Zeiten einfach aus den Rentenkonten“, schrieb sie empört an die Redaktion der VdK-ZEITUNG.

Mathias Hochmuth aus der Rechtsabteilung des VdK Bayern antwortete ihr, dass die Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs nicht gelöscht werden. „Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den angesprochenen Zeiträumen tatsächlich Arbeitslosengeld bezogen haben, werden diese Zeiten auch bei Ihnen angerechnet“, erläuterte er und fügte hinzu: „Grundsätzlich obliegt es dem Versicherten selbst, die Zeiten gegenüber der Rentenversicherung entsprechend nachzuweisen.“ Wenn also Belege vorgelegt werden können, geht nichts verloren.

Dr. Samuel Beuttler-Bohn, Referent für Alterssicherung beim Sozialverband VdK Deutschland, rät daher: „Prinzipiell sollte man alle Unterlagen aufbewahren, die man im Laufe seines Lebens von verschiedenen Ämtern bekommen hat.“ Als Beispiele nennt er Nachweise über den Bezug von Arbeitslosengeld, die Immatrikulationsbescheinigungen von Universitäten und Hochschulen sowie natürlich auch Geburtsurkunden.

Um sicherzugehen, dass alle relevanten Zeiten und Einkommen berücksichtigt sind, empfiehlt er, eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung zu veranlassen. „Dabei wird geklärt, welche Zeiten aktuell durch die Rentenversicherung anerkannt werden“, sagt Beuttler-Bohn. „So lassen sich mögliche Lücken erkennen.“ Es sei ratsam, „diese Kontenklärung schon während des Erwerbslebens durchzuführen, vor allem wenn man sich nicht sicher ist, ob alle Zeiten erfasst sind“.

Unterlagen, zum Beispiel von der Arbeitsagentur, kann man zwar noch einmal anfordern. Allerdings werden diese aus Datenschutzgründen nach einigen Jahren gelöscht. Wer bei der Rentenberechnung oder beim Rentenantrag Probleme hat, kann sich beim VdK beraten lassen.

Sebastian Heise

Schlagworte Rente | Arbeitsagentur | Rentenversicherung

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