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Die Ermittlung, ob jemand Anspruch auf den Grundrentenfreibetrag hat oder nicht, ist kompliziert. Nun soll sich etwas ändern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird dafür sorgen, dass künftig lange Überprüfungsverfahren verkürzt werden. Das ist ein toller Erfolg für den Sozialverband VdK, der dafür gekämpft hat.
Rentnerinnen und Rentner, die mit ihren Einkünften unterhalb des Existenzminimums liegen, haben Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Mit dem zu Jahresbeginn eingeführten Grundrentenfreibetrag können Anspruchsberechtigte monatlich sogar bis zu 223 Euro mehr erhalten.
Allerdings hat das Sozialamt den Antrag häufig abgelehnt, weil Betroffene die notwendigen 33 Grundrentenjahre nicht nachweisen konnten. Der Nachweis von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) lag bei Antragstellung oft deshalb noch nicht vor, weil die Berechnung über die Grundrentenzeit zu dem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
Unklar war bislang, wie die Antragsteller auf diese Ablehnung reagieren sollten, um eventuell zu einem späteren Zeitpunkt noch Ansprüche geltend machen zu können. Das BMAS ermöglicht nach langen Verhandlungen mit dem VdK den Behörden folgendes Verfahren: Künftig ist nur noch ein Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Das Sozialamt fragt dann bei der DRV ab, ob die 33 Grundrentenjahre vorliegen und damit ein Anspruch auf den Grundrentenfreibetrag besteht. Das beschleunigt das Verfahren. Der Antragsteller erhält schließlich Antwort vom Sozialamt.
Für die Abfrage des Sozialamts bei der DRV müssen alle anderen Voraussetzungen für den Anspruch auf Grundsicherung erfüllt sein. Ihren möglichen Anspruch können Sie mit dem VdK-Grundsicherungsrechner ermitteln. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, berät Sie Ihr VdK gern.
Jörg Ciszewski
Schlagworte Grundrente | Freibetrag | Grundsicherung im Alter
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