Springen Sie direkt:
Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente gehören endlich abgeschafft!
Die VdK-Forderungen sind klar zu den verschiedenen Themenbereichen formuliert. Ein Beispiel ist die Erwerbsminderungsrente. Nicht jeder schafft es, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Wer vorher seinen Beruf aufgeben muss, weil die Gesundheit nicht mehr mitmacht, dem droht in Deutschland akute Armut.
In Deutschland gibt es etwa 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Sie machen mittlerweile 20 Prozent aller Neurentner aus. Es ist nicht leicht, eine Erwerbsminderungsrente anerkannt zu bekommen. In knapp der Hälfte der Fälle wird dieser Antrag abgelehnt. Das heißt, dass die Zahl der Antragsteller noch deutlich höher liegt – und dass immer mehr Menschen zwar nicht mehr arbeiten können, aber auch keine Rente erhalten, weil sie im Sinne der gesetzlichen Vorgaben nicht krank genug sind. Aber auch diejenigen, die eine solche Rente erhalten, leben häufig in Armut. Denn die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente beträgt gerade einmal rund 790 Euro.
Die Zahl der Erwerbsminderungsrentner ist seit 2008 stetig gestiegen. Beispielsweise in der Pflege hat die psychische und physische Belastung in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, weshalb immer mehr Pflegekräfte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Der steigenden Anzahl von Erwerbsminderungsrentnern steht eine stetige Verringerung der Rentenbeträge gegenüber. Lag die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente für einen Mann in den alten Bundesländern im Jahr 2000 noch bei monatlich 875 Euro, bekamen Männer 2015 nur noch durchschnittlich 702 Euro im Monat. Frauen in den westlichen Bundesländern erhielten 2015 durchschnittlich 640 Euro monatlich.
Deshalb fordert der VdK eine verlässliche Absicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Die ungerechten Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten von bis zu 10,8 Prozent müssen weg! Niemand sucht es sich aus, nicht mehr arbeiten zu können. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht. Maximal kann der Rentenabschlag 10,8 Prozent betragen. Diese Kürzung gilt lebenslang, auch bei der zukünftigen Altersrente.
Aktuell wird kein Unterschied gemacht, ob jemand freiwillig oder krankheitsbedingt früher in Rente geht. Die Abschläge sind in beiden Fällen gleich hoch. In den vergangenen Jahren wurden zwar Verbesserungen beschlossen, die zu höheren Eingangsrenten führen. Aber dies gilt nur für Menschen, die neu eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Die bisherigen Bezieher bleiben davon ausgeschlossen und müssen weiter mit kleinen Renten leben. Deshalb fordert der VdK eine Gleichbehandlung von allen Beziehern – egal, wann diese in Erwerbsminderungsrente gehen mussten.
Damit zukünftig weniger Menschen auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, fordert der VdK bessere Arbeitsbedingungen und mehr Rehabilitation und Prävention.
Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind 2019 mit dem Rentenpaket im Stich gelassen worden. Wer eine Erwerbsminderungsrente neu erhält, den behandelt die Rentenversicherung seitdem so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Diese Zurechnungszeit bringt durchschnittlich 70 Euro mehr im Monat von der Rentenkasse. Es gibt nur einen Haken: 1,8 Millionen Bestandsrentner gingen leer aus.
Gegen diese Ungleichbehandlung gehen der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) jetzt juristisch vor. Verstößt die Ungleichbehandlung gegen die Verfassung?
Schlagworte Erwerbsminderungsrente | Rentefüralle | Abschläge | Erwerbsminderungsrentner
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/rente/77139/immer_mehr_muessen_frueher_aus_dem_job":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.