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Ja, es gibt Fortschritte bei der Rente durch das aktuelle Rentenpaket der Bundesregierung. Doch es fehlt noch an entscheidenden Schritten, um das Rentensystem in Deutschland zukunftssicher und sozial gerecht zu machen.
Schon bei ihrem Amtsantritt im Mai 2018 hatte VdK-Präsidentin Verena Bentele eine ihrer wichtigsten rentenpolitischen Forderungen verkündet: den Umbau des Renten- und Pensionssystems in eine allgemeine Erwerbstätigenversicherung, in die auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte und Abgeordnete einzahlen. „Dann ist die Finanzierung auf eine breitere Basis gestellt. Das würde für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen“, erklärt Bentele.
Für diesen Vorschlag gab es von Seiten der Bundesregierung durch Sozialminister Hubertus Heil nun überraschend Unterstützung. Dieser prüft nach eigenen Angaben die Möglichkeit zur Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rente. Im Koalitionsvertrag wurde bereits festgelegt, dass Selbstständige ab 2019 in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. „Das ist ein wichtiger Schritt“, lobt Bentele. Nun müsse noch der Komplettumbau erfolgen. Dazu gehöre „politischer Mut und ein langer Atem“, weiß sie.
Ebenfalls Schützenhilfe für eine seiner wichtigen Forderungen erhielt der Sozialverband VdK von Finanzminister Olaf Scholz, der eine Stabilisierung des Rentenniveaus über das Jahr 2025 hinaus, nämlich bis 2040, zur Diskussion stellte. Der frühere Bundessozialminister begründete seinen Vorstoß damit, dass stabile Renten ein wichtiges Bollwerk gegen zunehmenden Populismus seien.
Bentele stimmt ihm hier zu: „Für die Akzeptanz der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bevölkerung ist ein stabil hohes Rentenniveau unabdingbar. Auch die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner brauchen eine generationenübergreifende Zusage der Politik für eine verlässliche Alterssicherung.“ Allerdings müsse das Rentenniveau bei mindestens 50 Prozent liegen, nicht nur bei den jetzt festgelegten 48 Prozent.
Die Rentenfinanzierung muss nach Meinung des Sozialverbands VdK noch stärker über Steuern erfolgen. „Umverteilung lautet das Gebot der Stunde für soziale Gerechtigkeit“, erklärt Bentele.
„Die Verbesserungen des Rentenpakets sind wichtig und richtig, gehen aber nicht weit genug“, sagt die VdK-Präsidentin. So bleibe auch mit den höheren Zurechnungszeiten für neue Erwerbsminderungsrenten das Armutsrisiko der Betroffenen viel zu hoch, solange die ungerechten Abschläge von 10,8 Prozent nicht wegfallen. Und auch bei erwerbsgeminderten Bestandsrentnern müssten Verbesserungen ankommen.
Nach der Anhebung der Mütterrente von zwei auf zweieinhalb Rentenpunkte für Frauen, die vor 1992 Kinder geboren und erzogen haben, wird der VdK jetzt für den fehlenden halben Punkt kämpfen. Zudem müssten auch Grundsicherungsbezieherinnen von der Mütterrente profitieren: Der VdK fordert generell einen Freibetrag für die gesetzliche Rente. Sie muss genauso viel wert sein wie die betriebliche und private Altersvorsorge.
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bsc
Schlagworte Rentenpaket | Mütterrente | Erwerbsminderungsrente | Rentenniveau | Erwerbstätigenversicherung
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