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Ein Großteil der Deutschen nutzt das Internet regelmäßig und hinterlässt dabei Spuren im Netz: Online-Shopping, Internetbanking, soziale Netzwerke und andere digitale Plattformen werden immer beliebter. Doch was passiert eigentlich mit den Daten eines Menschen nach dessen Tod? Wie kann man Vorsorge treffen für seinen digitalen Nachlass?
Digitaler Nachlass ist ein junges Thema, das noch recht wenig Beachtung findet – obwohl über 80 Prozent der Deutschen regelmäßig online sind und dabei verschiedene Internetdienste nutzen. Doch was geschieht nach dem Tod mit all den E-Mails, Diskussionsbeiträgen, Online-Profilen, den Texten, Videos und Bildern – kurzum: den Daten, die jemand zu Lebzeiten im Internet veröffentlicht und hinterlassen hat? Wir haben bei Sabine Landes von digital.danach nachgefragt. Das unabhängige Internetportal bietet Informationen rund um die Themen digitaler Nachlass, digitale Trauerkultur und Vorsorge.
Sabine Landes: Digitaler Nachlass kann man als die Summe all unserer digitalen Spuren verstehen, die wir sowohl auf Speichermedien als auch im Netz hinterlassen. Er setzt sich ganz individuell zusammen. Von der Hardware über Dateien (Bild, Ton, Film), Lizenzen (Games, Software) bis hin zu allen Arten von Accounts und Interaktionen im Netz gehört alles dazu. Dabei geht es sowohl um das Ordnen und Verwalten von Dokumenten und Passwörtern, als auch um die zwischenmenschliche Ebene, etwa digitale Kommunikation, Kontakte und Beziehungsgeflechte.
Sabine Landes: Das Thema betrifft jeden, der in einer digitalen Gesellschaft wie der unseren lebt: Das ist jeder, der selber beruflich oder privat digital unterwegs ist, das ist aber auch jeder, der Angehörige und/oder Freunde hat, die viel digital unternehmen. Also selbst, wenn man persönlich nicht ins Internet geht, kann einen das Thema betreffen: Nämlich spätestens dann, wenn man einen digitalen Nachlass erbt und verwalten muss.
Sabine Landes: Im Zweifelsfall immer das, was man nicht möchte: Daten, Fotos, Infos, Dokumente digitale Währungen und dergleichen, die man gerne weitergeben wollte, gehen verloren, weil die Vertrauten keine Zugangsdaten haben oder nicht wissen, wo die Dinge liegen. Oder Dinge, die man gerne gelöscht haben wollte, sind noch sichtbar oder fallen Menschen in die Hände, die nichts davon hätten wissen sollen.
Sabine Landes: Der wichtigste Schritt ist, sich erst einmal einen Überblick über die eigenen digitalen Werte und Aktivitäten zu verschaffen: Was mache ich digital? Was habe ich digital? Was ist mir wichtig? Was wäre für meine Freunde und Familienmitglieder wichtig, wenn ich nicht mehr da bin? Hat man sich einen Überblick verschafft und entschieden, was mit den Daten und Accouts jeweils passieren soll, empfiehlt es sich, diese Ideen und Wünsche festzuhalten, zum Beispiel in einer Anleitung. Informieren sollte man dann vertraute Menschen, von denen man sich vorstellen kann, dass sie diese Wüsche im Ernstfall umsetzen.
Sabine Landes: Nein, das muss man nicht. Es empfiehlt sich aber dann, wenn man rechtlich abgesichert sein möchte, zum Beispiel wenn man selbstständig ist und das Geschick des Unternehmens von digitalen Werten abhängt. Auch wenn man schon vermutet, dass es unter den Hinterbliebenen Streitereien geben könnte, empfiehlt sich der Gang zum Notar.
Sabine Landes: Nein, das muss er nicht. Man kann zum Beispiel auch eine Freundin oder einen Freund beauftragen oder auch einen professionellen Nachlassverwalter wie einen Anwalt.
Sabine Landes: Ja, natürlich!
Sabine Landes: Ja, das kann natürlich passieren, zum Beispiel gibt es E-Mail-Dienste oder Cloudspeicher-Dienste, die Hinterbliebenen den Zugang zum Account verweigern, auch wenn ich mir wünsche, dass sie meine Mails oder Daten dort verwalten. Hier kann ich vorbeugen, indem ich meinen Vertrauten einfach die Logindaten hinterlasse. So müssen diese gar nicht erst mit Unternehmen verhandeln, die sie eventuell abweisen, sondern loggen sich einfach ein.
digital.danach ist ein Infoportal zum Thema digitales Sterben und Erben. Hier finden Leser Informationen rund um digitalen Nachlass.
Im Mai 2017 hatte ein Urteil des Berliner Kammergerichts Aufsehen erregt: Die Eltern eines verstorbenen Mädchens erhielten nach Entscheidung der Richter keinen Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer Tochter. Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses stehe dem Anspruch der Erben entgegen, heißt es in der Begründung. Im Juli 2017 hatte die Klägerin gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
Der BGH hat im Juli 2018 ein Urteil verkündet: Die Eltern erhalten nun doch Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter. Der Richter argumentierte, dass auch Briefe und Tagebücher an die Erben übergingen. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Eltern seien als Erben in den Nutzungsvertrag, den die Tochter mit Facebook geschlossen habe, eingetreten.
cl
Schlagworte Internet | Vorsorge | digital | Nachlass | Onlinekonten | Nachlassverwalter | Erbe
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