Springen Sie direkt:
Seit dem 1. Juli 2017 gilt die Flexirente komplett – und damit neue Vorgaben zu Teilrenten und Hinzuverdienstgrenzen für berufstätige Rentner. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Fragen.
Die seit dem 1. Juli 2017 vollständig greifende sogenannte Flexirente ist keine neue Rentenart, wie viele meinen (hier finden Sie den Gesetzestext). Mit der Flexirente können Arbeitnehmer vielmehr flexibler als bisher vom Berufsleben in die Rente wechseln. Für diejenigen, die noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und vorgezogene Altersrenten oder Teilrenten beziehen, gelten ab Anfang Juli neue Regeln und Hinzuverdienstgrenzen.
Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und eine Altersrente bezieht, darf auch über dieses Alter hinaus berufstätig sein und so viel hinzuverdienen, wie sie oder er möchte. Die Rente der- oder desjenigen wird durch den Hinzuverdienst nicht gekürzt, für arbeitende Rentner gelten nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine Hinzuverdienstgrenzen.
Anders sieht es aber bei Rentnern aus, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, eine vorgezogene volle Altersrente beziehen und berufstätig sind. Diese Gruppe von Rentnern durfte bisher maximal 450,00 Euro pro Monat verdienen. Wer mit seinem Verdienst über diesem monatlichen Betrag lag, musste mit einer Kürzung seiner Rente rechnen und erhielt unter Umständen nur noch eine Teilrente.
Diese Regeln ändern sich mit dem kompletten Inkrafttreten der Flexirente. Ab dem 1. Juli 2017 dürfen Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen, bis zu 6.300 Euro brutto pro Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sie Abschläge auf ihre Rente erhalten.
In Zukunft betrachtet die Deutsche Rentenversicherung den Hinzuverdienst eines Rentners also innerhalb eines Jahres und gibt die bisherige Monatsbetrachtung auf. Das hat für Rentner den Vorteil, dass sie in einzelnen Monaten mehr als die bisher erlaubten 450 Euro verdienen dürfen.
Die Hinzuverdienstgrenze von jährlich 6.300 Euro gilt auch für Menschen, die eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen.
Künftig rechnet die gesetzliche Rentenversicherung jeden Hinzuverdienst, der über die abschlagsfrei zulässigen 6.300 Euro im Jahr hinausgeht, zu 40 Prozent auf die Rente an und zahlt in solchen Fällen eine Teilrente.
Die Teilrente berechnet die Rentenversicherung so: Zunächst werden vom Jahreshinzuverdienst 6.300 Euro abgezogen. Dieser Betrag wird durch 12 geteilt (Anzahl Kalendermonate). Schließlich werden davon 40 Prozent genommen und von der monatlichen Rente abgezogen.
Das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht, wie sich der Abzug von 40 Prozent errechnet: Jemand verdient 18. 300 Euro im Jahr, das heißt 12.000 Euro mehr als erlaubt. Pro Monat übersteigt der Hinzuverdienst die Grenze um 1.000 Euro. Das bedeutet, die Rentenversicherung kürzt die Rente um 40 Prozent von 1.000 Euro, also um 400 Euro.
Bei Rentnern, die eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen, berechnet die Rentenversicherung den Hinzuverdienst individuell, aber auch für das gesamte Kalenderjahr.
Ja, eine solche Obergrenze gibt es. Dabei dürfen Hinzuverdienst plus verbliebene Rente nicht höher sein als der höchste Verdienst der letzten 15 Jahre. Sonst fällt die Rente komplett weg.
Berufstätige Rentner müssen im Voraus bei der gesetzlichen Rentenversicherung angeben, wie viel sie voraussichtlich verdienen werden. Daraus berechnet die Rentenversicherung die vorläufige Rente. Steht der endgültige Verdienst fest, bestimmt die Rentenversicherung am 1. Juli des folgenden Jahres die genaue Rentenhöhe und zahlt entweder zu viel einbehaltene Rente zurück oder man muss nachzahlen.
Laden Sie unser Merkblatt zum Thema herunter:
In unseren bundesweit zahlreichen Beratungsstellen beraten und helfen wir, der Sozialverband VdK, unseren Mitgliedern. Werden auch Sie Mitglied und nutzen Sie die Vorteile, die der VdK bietet.
Lesen Sie mehr:
ime/hei
Schlagworte Altersrente | Hinzuverdienst | Hinzuverdienstgrenze | Flexirente
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/rente/73443/flexirente_und_hinzuverdienst":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.