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Der Sozialverband VdK ist die größte deutsche Rentnerorganisation. Wir setzen unsere Kräfte daran, die politischen Weichen für ein gerechteres Rentensystem zu stellen. Die Rente muss zum Leben reichen und darf nicht den Charakter eines Almosens bekommen. Der VdK hat zur Bundestagswahl 2017 rentenpolitische Forderungen aufgestellt.
Das Problem der Altersarmut verschärft sich aus Sicht des VdK weiter und muss endlich gelöst werden. „Daher muss der Gesetzgeber weitere Aufgaben anpacken. Die Realisierung der Forderungen des Sozialverbands VdK nutzt allen, auch den künftigen Generationen von Rentnerinnen und Rentnern“, erklärt dazu VdK-Präsidentin Ulrike Mascher.
Zur Verbesserung der Situation von Rentnerinnen und Rentnern stellt der Sozialverband VdK folgende rentenpolitische Forderungen auf:
Abschaffung der sozial ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten: Mascher: „Wer vor dem Rentenalter seinen Beruf aufgeben muss, weil die Gesundheit nicht mehr mitmacht, darf nicht auch noch mit hohen Abschlägen bis ans Ende des Lebens belastet werden. Die Erkrankung und die soziale Ausgrenzung dieser Menschen ist schon Belastung genug.“
Talfahrt des Rentenniveaus stoppen: Schon jetzt liegt das Rentenniveau nur noch bei 47,9 Prozent. „Es muss bei 50 Prozent liegen, mindestens aber erst einmal auf heutigem Niveau stabilisiert werden, um einen wirksamen Schutz gegen Altersarmut zu ermöglichen“, so die VdK-Präsidentin.
Für eine vollständige Angleichung der Mütterrenten: Immer noch werden Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, gegenüber jüngeren Müttern benachteiligt. Mascher: „Diese Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden. Die älteren Mütter sollen auch drei statt bisher nur zwei Rentenpunkte pro Kind bekommen.“
Einführung eines Freibetrags für Grundsicherungsbezieher: Mascher: „Die Verbesserungen bei der Mütterrente, aber auch bei den Rentenanpassungen, müssen bei den Ärmsten ankommen. Deshalb fordern wir die Einführung eines Freibetrags von 100 Euro für Grundsicherungsbezieher.“ Bisher wird die Mütterrente mit der Grundsicherung verrechnet.
Rente nach Mindesteinkommen statt Lebensleistungsrente: „Die Lebensleistungsrente, wie sie die Bundesregierung vorgestellt hat, mit mindestens 40 Beitragsjahren und zusätzlicher privater Vorsorge, geht an der Lebenswirklichkeit vieler Frauen, langzeitarbeitsloser und erwerbsgeminderter Menschen vorbei“, so Mascher. Mit der Rente nach Mindesteinkommen, die es bis 1992 bereits gegeben hat, würden Zeiten des Niedrigeinkommens bei Rentenbezug hochgerechnet. Die Hürden wären mit einer Anrechnungszeit von 35 Jahren insbesondere für viele Frauen zu schaffen.
Echte Beschäftigungschancen statt höherer Regelaltersgrenze: Der VdK erteilt Forderungen nach einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze eine klare Absage: „Ausgebrütet werden solche Vorschläge im Wolkenkuckucksheim mancher Bosse und Politiker, aber nicht in den Fabrikhallen, in Pflegeheimen, in Großraumbüros oder auf dem Bau“, sagte Mascher.
Einführung einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung: Um die Einnahmen der Rentenversicherung zu stabilisieren und der hohen Gefahr von Altersarmut bei Selbstständigen vorzubeugen, fordert der VdK den Einbezug aller Arbeitnehmergruppen, inklusive von Beamtinnen und Beamten, in eine gemeinsame Erwerbstätigenversicherung.
Die ausführlichen rentenpolitischen Forderungen des VdK als PDF herunterladen:
Rentenpolitische Forderungen des Sozialverbands VdK Deutschland, August 2016. Verfasser: Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Schlagworte Rente | Rentenpolitik | Bundestagswahl | Regelaltersgrenze
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