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Wer eine medizinische oder berufliche Rehabilitationsmaßnahme beantragen möchte, steht oft vor einem Berg von Fragen – darunter auch diesen: Wer ist eigentlich mein zuständiger Träger? Wer kommt für die Kosten der Maßnahme auf und mit wem muss ich Kontakt aufnehmen?
Das Reha- und Teilhabesystem ist kompliziert. Reha-Träger gibt es laut Deutschem Sozialrecht viele, je nach Zuständigkeit. In Frage kommen die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Sozialhilfeträger. Welcher dieser Träger nun zuständig ist, hängt vom Grund für die geplante Reha ab und vom Ziel, das die Maßnahme erreichen soll.
Hilfe im Informations- und Paragraphen-Dschungel bietet hier der „Reha-Zuständigkeitsnavigator“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR). Mithilfe der Website können Betroffene den voraussichtlich zuständigen Reha-Träger bestimmen und weitere Infos zum Thema erhalten.
Zwei verschiedene Möglichkeiten gibt es bei der Suche über den übersichtlich aufgemachten Online-Navigator: Den Einstieg „Navigation Schritt für Schritt“ und den „Experteneinstieg“. Letzterer ist für all diejenigen gedacht, die bereits wissen, welche Leistung sie beantragen wollen: medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung oder Leistungen zur sozialen Teilhabe.
Der Schritt-für-Schritt-Einstieg setzt ganz vorne an und lotst die Website-Besucherinnen und -besucher durch verschiedene Lebenslagen. Danach werden Fragen zum Bedarf gestellt, um den richtigen Reha-Träger zu bestimmen – etwa ob ein Wegeunfall passiert ist oder ob bereits eine Erwerbsminderung vorliegt. Per Mausklick auf "ja" oder "nein" werden die Besucher durch die Seite navigiert. Das Ergebnis zeigt dann nicht nur den voraussichtlichen Reha-Träger an, sondern enthält auch weitere Infos und weiterführende Links, etwa zu den Kontaktdaten. Das Navigator-Ergebnis lässt sich zum Abschluss auch übersichtlich als PDF abspeichern oder ausdrucken.
Wichtig zu wissen: Mit dem Reha-Zuständigkeitsnavigator kann man nicht überprüfen, ob ein Anspruch auf eine Reha-Maßnahme vorliegt. Er dient nur als Orientierungshilfe zum voraussichtlich zuständigen Reha-Träger. Dies ersetzt auch nicht den Kontakt zum Reha-Träger.
Mehr Infos zum Thema „Rehabilitation“ erhalten Sie hier auf der VdK-Website:
Schlagworte Rehabilitation | Träger | Kostenübernahme | Teilhabe
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