14. März 2023
Pflege

Vorsicht ist geboten: Pflegeheim will Energiepreispauschale einziehen

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sollten ihre Kontobewegungen derzeit gut im Blick behalten. Dem Sozialverband VdK sind Fälle bekannt geworden, in denen Betreiber die Energiepreispauschale einbehalten wollten.

Alte Frau greift eine zwei Euro Münze aus ihrer Geldbörse
© IMAGO / Zoonar

In Sachsen hatte ein Pflegeheimbetreiber in einem Schreiben angekündigt, dass er die Energiepreispauschale vom Konto der Bewohnerinnen und Bewohner abbuchen will. Er begründete dies mit den gestiegenen Energiekosten. Doch ist dies rechtmäßig?

Micaela Schwanenberg, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen, verneint: „Aus unserer Sicht gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.“ Die Heimkosten, die monatlich zu zahlen sind, sind im Heimvertrag geregelt. Die Eigenanteile enthalten neben den Pflegekosten auch die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung, die Investitionskosten sowie mögliche Zusatzleistungen. Die Energiekosten sollten in den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bereits enthalten sein, so Schwanenberg.

Ändert sich die Berechnungsgrundlage, weil etwa die Energie teurer wird, kann die Einrichtung die Eigenanteile nicht einfach erhöhen. Es ist gesetzlich geregelt, in welchen Fällen Entgelterhöhungen rechtmäßig sind. Zudem müssen die Einrichtungen ein genaues Verfahren einhalten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Heimbewohnerinnen und -bewohnern deshalb zum Widerspruch, wenn eine Abbuchung und Einziehung der Energiepreispauschale angekündigt wird. Zudem sollten sie ihre Kontoauszüge genau prüfen. Werden die 300 Euro tatsächlich eingezogen, können sie diese über ihre Bank zurückbuchen lassen. „Heimbewohnerinnen und -bewohner sollten das Geld keinesfalls selbst überweisen“, rät Schwanenberg.

Der Versuch, die Energiepreispauschale einzuziehen, stößt auch beim VdK auf große Empörung. Denn die Pflegeeinrichtungen erhalten Geld aus einem Härtefallfonds, um die gestiegenen Kosten für Gas, Fernwärme und Strom auszugleichen. Davon profitieren zugelassene teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen.

Inzwischen hat der Betreiber der sächsischen Pflegeheime Abstand von seinem Vorhaben genommen. Dennoch ist Vorsicht geboten: Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Fälle.

Ken


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Schlagworte Pflegeheim | Energiepreispauschale | Heimbewohner

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