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Wegen der Corona-Pandemie kann die Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Ausnahmefällen auch telefonisch erfolgen
Wer einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellt, sollte sich auf den Begutachtungstermin gut vorbereiten – egal, ob dieser telefonisch oder durch einen Hausbesuch erfolgt. Die VdK-ZEITUNG gibt Tipps, worauf zu achten ist.
Leistungsträger ist die gesetzliche Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Diese ist bei dessen Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag kann sowohl formlos gestellt werden als auch mit einem Formular, das man telefonisch anfordern kann. Dieses füllt man aus und schickt es per Post zurück an die Pflegekasse.
Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), zu überprüfen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welchen Pflegegrad der Betroffene hat. In der Regel kommt ein speziell ausgebildeter MDK-Mitarbeiter für eine Begutachtung zum Antragsteller nach Hause. Wegen der Corona-Pandemie kann die Einstufung auch telefonisch erfolgen. Statt des persönlichen Gesprächs werden Fragebögen verschickt und Telefoninterviews mit dem Antragsteller beziehungsweise dessen Angehörigen oder Betreuer durchgeführt. Wie die Begutachtung erfolgt, hängt vom Pandemiegeschehen vor Ort ab und kann sich jederzeit ändern.
Nein. Pflegebegutachtungen können bis Ende März 2021 in Ausnahmefällen ohne persönliche Untersuchung erfolgen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Betroffene in einem Risikogebiet lebt oder ein erhöhtes Infektionsrisiko hat. Dazu muss der Versicherte Kontakt mit dem MDK aufnehmen.
Der MDK setzt sich mit dem Antragsteller in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Bei einem Hausbesuch ist es hilfreich, wenn auch ein Angehöriger, Nachbar oder Freund mit dabei ist. Für eine telefonische Begutachtung schickt der MDK dem Antragsteller einen längeren Fragebogen zu. Den sollte man sich in Ruhe durchlesen und am besten zusammen mit einer Bezugsperson sorgfältig ausfüllen. Bevor er zurückgeschickt wird, empfiehlt es sich, eine Kopie davon zu machen. Danach erhält man vom MDK ein Schreiben mit einem Terminvorschlag für ein Telefoninterview.
In vielen VdK-Geschäftsstellen gibt es ein Merkblatt mit Tipps für die Begutachtung. Dieses steht auch auf der Webseite des VdK Deutschland unter www.vdk.de/mdk zum Herunterladen bereit. Für eine telefonische Begutachtung schickt der MDK mit dem Fragebogen einen Flyer mit. Er soll eine erste Orientierung bieten. Weil Senioren bei dem Termin oft aufgeregt sind oder vergessen, was sie sagen wollten, empfiehlt es sich, zu notieren, wo es im Tagesablauf Probleme gibt und in welchen Bereichen man Hilfe braucht. Ebenfalls schriftlich festgehalten werden sollte, was man an einem normalen Tag noch alleine erledigen kann und wo es hakt. Auf diese Aufzeichnungen kann man im Gespräch mit dem MDK zurückgreifen. Bei einem MDK-Besuch ist es ratsam, Unterlagen wie Medikamentenplan, Arztberichte, Bescheide und Gutachten sowie eine Liste über die benötigten Hilfsmittel und regelmäßigen Behandlungen griffbereit zu haben.
Geprüft werden sechs Bereiche: Mobilität; kommunikative und kognitive Fähigkeiten; Verhaltensweisen und psychische Problemlagen; Selbstversorgung; Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der selbstständige Umgang mit einer Erkrankung; Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte. Im Gespräch stellt der Gutachter fest, in welchen Bereichen der Betroffene in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Es geht um Fragen wie: Kann ich Treppen steigen? Finde ich mich zeitlich und räumlich zurecht? Benötige ich Hilfe wegen psychischer Probleme? Kann ich mich selbstständig versorgen? Brauche ich Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme? Diese sollte man wahrheitsgemäß beantworten und nichts beschönigen. Auch Unangenehmes, das den Alltag erschwert, sollte unbedingt angesprochen werden.
Bei einem Telefoninterview kann es durchaus zu Fehleinschätzungen kommen. Hält man den Pflegegrad für zu niedrig, sollte man innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Entscheidend ist das Datum des ablehnenden Entscheids. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Eine Begründung kann auch nachgereicht werden. Sie sollte aber auf jeden Fall abgegeben werden.
Der VdK hilft seinen Mitgliedern gerne bei einem Antrag auf Pflegebedürftigkeit sowie gegebenenfalls bei einem Widerspruch. Fragen Sie einfach in Ihrer VdK-Geschäftsstelle nach.
Merkblatt zum Download herunterladen:
Merkblatt-Tipps-fuer-die-MDK-Begutachtung-Sozialverband-VdK-Deutschland.pdf (50,58 KB, PDF-Datei)
Annette Liebmann
Schlagworte MDK
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