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Pflegeausbildung wird ab sofort von allen Einrichtungen finanziert
Viele Pflegebedürftige, die ambulante Dienste in Anspruch nehmen oder stationär versorgt werden, zahlen in den kommenden Jahren zwei unterschiedliche Ausbildungskosten. Zum bisherigen Ausbildungszuschlag kommt ein Landesfonds hinzu, mit dem die neue, generalisierte Pflegeausbildung finanziert wird.
Wer den Beruf der Pflegerin oder des Pflegers erlernt, durchläuft ab dem Ausbildungsjahr 2020/21 eine zweijährige allgemeine Ausbildung. Erst im dritten Jahr wählen die Azubis, ob sie sich auf den Bereich Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege spezialisieren oder einen generalistischen Abschluss zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann machen möchten.
Die neue Pflegeausbildung wird über einheitliche Landesfonds finanziert. Durch ein Umlageverfahren werden sowohl ausbildende als auch nicht ausbildende Einrichtungen zur Finanzierung mit herangezogen. Neben Krankenhäusern und Kinderkliniken sind dies sämtliche ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Tagespflege.
Während die Ausbildungskosten beispielsweise für einen Klinikaufenthalt von der Krankenversicherung übernommen werden, müssen Pflegebedürftige den Beitrag aus eigener Tasche zahlen. Er wird mit den monatlichen Pflegekosten abgerechnet und findet sich auf der Rechnung als „Ausbildungszuschlag“, „Ausbildungsumlage“ oder „Ausbildungspauschale“ wieder.
Für viele Pflegebedürftige bedeutet die Neuregelung, dass sie eine Zeit lang zwei Ausbildungssysteme finanzieren. Der alte Ausbildungszuschlag wird bis maximal 2024 weitergeführt. Bis dahin dürften die letzten Azubis ihre Ausbildung zum/-r Altenpfleger/-in beendet haben. Parallel dazu wurde bereits das neue System eingeführt. Betroffene, die bisher gar keine Ausbildung mitfinanziert haben, müssen mit höheren Pflegekosten rechnen, da nun auch sie in den Pflegefonds einzahlen.
Der alte Ausbildungszuschlag soll von Jahr zu Jahr sinken, bis alle Azubis nach der alten Ausbildungsordnung ihren Abschluss gemacht haben. Gleichzeitig wird die neue Ausbildungsumlage in den kommenden drei Jahren stetig steigen und auf dem dann erreichten Niveau verharren.
Ulrike Kempchen, Juristin beim Pflegeschutzbund BIVA, empfiehlt, die monatlichen Abrechnungen der Einrichtung zu überprüfen. Sollte der alte Ausbildungszuschlag nicht binnen eines Jahres sinken, könne man das beanstanden.
Annette Liebmann
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