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Leistungen der Pflegeversicherung decken die tatsächlichen Kosten schon längst nicht mehr ab
Die Kosten für die stationäre Pflege sind im Jahr 2020 weiter gestiegen. Der durchschnittliche Eigenanteil für ein Pflegeheim liegt bundesweit mittlerweile bei über 2000 Euro im Monat, bereits mehr als ein Drittel aller Betroffenen muss Hilfe zur Pflege beantragen. Nun sind die hohen Pflegekosten endlich als Thema bei der Politik angekommen.
Schon seit Jahren fordert der Sozialverband VdK, Pflegebedürftige nicht weiter zu belasten. „Pflege muss bezahlbar werden“, bekräftigt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Die Leistungen der Pflegeversicherung decken die tatsächlichen Heimkosten nicht ab.
Robert Neumann* aus Bayern kümmert sich als ehrenamtlicher Betreuer um die Finanzen seiner Schwägerin, die im Pflegeheim lebt. Auch in diesem Jahr hat die Einrichtung in Oberfranken die Kosten wieder erhöht. Mittlerweile beträgt der Eigenanteil für ein Einbettzimmer bei Pflegegrad 4 rund 2590 Euro.
„Welcher Rentner kann sich das noch leisten?“, fragt das VdK-Mitglied. Zur Finanzierung der Pflege musste er das Haus der Schwägerin verkaufen, das sie eigentlich ihrem Patenkind vererben wollte. „Die Pflegeversicherung hat ihren Namen nicht verdient“, sagt auch Neumann. „Sie ist nur ein Zuschuss. Die meisten Kosten werden auf die Heimbewohner abgewälzt.“
Im Preis für die Unterbringung im Pflegeheim enthalten sind die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung. Diese müsste der Pflegebedürftige auch dann tragen, wenn er noch zu Hause leben würde. Hinzu kommen die Kosten für die Pflege, die meist höher sind als der Anteil, den die Pflegekasse übernimmt. Die Differenz zahlt der Pflegebedürftige aus eigener Tasche. Die Höhe des Eigenanteils wird von der jeweiligen Einrichtung festgelegt und ist unabhängig vom Pflegegrad. Diesen Posten, meist ein dreistelliger Betrag in mittlerer Höhe, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deckeln. Der VdK hingegen fordert eine Pflegevollversicherung, die sämtliche pflegebedingten Kosten abdeckt.
Zu den Heimkosten zählt außerdem ein Ausbildungszuschlag, der in den Bundesländern nach unterschiedlichen Regularien berechnet wurde. Mit der Generalisierung der Pflegeberufe soll er nun abgelöst werden durch einen bundesweit einheitlichen Ausbildungsfonds (siehe Artikel unten links). Der Sozialverband VdK fordert, dass die Ausbildungskosten nicht länger den Pflegebedürftigen aufgebürdet werden, sondern aus Steuermitteln refinanziert werden, da die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Einen ganz erheblichen Teil der Heimkosten stellen die Investitionskosten dar. Sie umfassen alle Ausgaben des Trägers rund um die Anschaffung und Instandhaltung der Pflegeheimgebäude und technischen Anlagen und sind in den vergangenen Jahren vielerorts stark gestiegen. Der Pflegeschutzbund BIVA spricht sogar von einem „zweiten Heimentgelt“.
Ursprünglich sollten die Länder die Kosten für die soziale Infrastruktur tragen. Die meisten haben diese Verantwortung aber abgewälzt. Nach Auffassung des VdK müssen die Länder endlich die Investitionskosten übernehmen, damit die Pflegebedürftigen nicht länger die Pflegeinfrastruktur aus eigener Tasche finanzieren.
Reichen Rente, monatliches Einkommen sowie die Ersparnisse zur Deckung der Heimkosten nicht aus, springt der Sozialhilfeträger ein. Er bezahlt die Differenz zum benötigten Betrag plus ein kleines Taschengeld. Zuvor wird geprüft, ob die Kinder des Pflegebedürftigen unterhaltspflichtig sind. Seit
1. Januar 2020 müssen sie sich erst ab einem Bruttoeinkommen von 100 000 Euro an den Heimkosten beteiligen.
Keine Entlastung hingegen gibt es für die Ehepartner von Pflegebedürftigen. Sie müssen die Heimkosten voll und ganz tragen und die gemeinsamen Ersparnisse opfern – und das, obwohl sie auch ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren müssen.
Annette Liebmann
Schlagworte Pflege | Stationäre Pflege
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