Springen Sie direkt:
Bundessozialgericht stärkt Wohngruppen
Positive Grundsatzentscheidung in Kassel: Das Bundessozialgericht (BSG) stellt sich pflegebedürftigen Menschen zur Seite, die in Wohngruppen leben. Der 3. Senat hob alle vorhergehenden Urteile von Landessozialgerichten auf, die den sogenannten Wohngruppenzuschlag abgelehnt hatten.
In drei gleichzeitig verkündeten Entscheidungen wies das BSG die Pflegekassen an, keine zu strengen Anforderungen für den Anspruch auf den gesetzlichen Wohngruppenzuschlag zu stellen (Az. B3P2/19R, B3P3/19 R und B3P1/20 R). Der Leiter der Bundesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK, Jörg Ungerer, sagte mit Blick auf das Urteil: „Der 3. Senat hat die Rechte von pflegebedürftigen Menschen gestärkt. Sie können ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen und müssen keine Angst haben, in ein Pflegeheim abgeschoben zu werden.“
Der Wohngruppenzuschlag beträgt aktuell 214 Euro pro pflegebedürftiger Person und Monat. Er wird unter der Voraussetzung ausgezahlt, dass Menschen in einer Wohngruppe von drei bis zwölf Personen wohnen, von denen mindestens drei Menschen pflegebedürftig sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Wohngruppe eine Person beauftragt hat, das gemeinsame Zusammenleben zu organisieren. Außerdem darf die Versorgung der Wohngruppe nicht das Ausmaß einer stationären Versorgung einnehmen.
In den Vorinstanzen lehnten die Pflegekassen den Wohngruppenzuschlag aus unterschiedlichen Gründen ab. Dem hat das BSG nun widersprochen und verwies dabei auf den gesetzlichen Zweck des Wohngruppenzuschlags. Dieser solle pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmteres Leben in neuen Wohnformen ermöglichen. Keinen Wohngruppenzuschlag gibt es laut Urteil allerdings, wenn es sich bei der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner um eine verkappte vollstationäre Versorgung handelt.
iko
Schlagworte Pflege | Wohngruppen
Jetzt unsere kostenlosen Broschüren zur Pflegebegutachtung und zur häuslichen Pflege herunterladen und Pflegegrad unverbindlich berechnen:
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Alles zur großen VdK-Kampagne Nächstenpflege:
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/themen/pflege/pflege/80721/selbstbestimmt_leben":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.