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Die Pflege von Angehörigen und die eigene Berufstätigkeit sind oft nur schwer miteinander vereinbar. Viele Pflegende scheiden deshalb aus dem Berufsleben aus. Einen Anspruch auf die Rückkehr in ihren alten Job haben sie nicht. Allerdings lassen sich in der Pflege auch Rentenansprüche erwerben.
Zwei Jahre hat Karla Haubold ihre Mutter gepflegt. Um Zeit dafür zu haben, ging die damals 60-Jährige vorzeitig in den Ruhestand. „Ich war mit Leib und Seele Lehrerin und hätte meinen Beruf gern behalten“, betont das VdK-Mitglied aus Sachsen. Ihre Entscheidung bereut sie trotzdem nicht: „Ich würde wieder diesen Weg wählen, um meiner Mutter ihren letzten Weg im Leben zu erleichtern und würdevoll zu gestalten.“
Doch es ärgert sie, dass sie nun bis an ihr Lebensende 11,8 Prozent weniger Rente bekommt. „200 bis 300 Euro mehr zu haben, wäre schon gut gewesen“, sagt sie. Weil sie sich 24 Stunden um ihre Mutter kümmerte, konnte sie das Haus kaum mehr verlassen.
Haubold ist kein Einzelfall. Viele pflegende Angehörige sind finanziell, körperlich und oft auch seelisch sehr belastet. Sie bräuchten viel mehr Unterstützung, um zwischendrin neue Kraft zu tanken oder sich um sich selbst kümmern zu können. Häufig wissen sie gar nicht, was ihnen zusteht, oder wie man mehr Unterstützung erhält.
Obwohl es schon fast 20 Jahre her ist, dass Haubold ihre Mutter gepflegt hat, hat sich an der Situation für pflegende Angehörige nur wenig geändert: Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie Entlastungsleistungen im Haushalt können oft nicht in Anspruch genommen werden. Das liegt nicht nur an der fehlenden Information für Pflegende, sondern auch daran, dass es in vielen Regionen keine passende professionelle Hilfe gibt. Daran ändert auch der gesetzliche Anspruch auf Unterstützung nichts.
Nach wie vor stehen pflegende Angehörige vor der Frage, wie sie Berufstätigkeit und Pflege unter einen Hut bekommen sollen. Wer seinen Job aufgibt oder weniger arbeitet, hat Zeit zum Pflegen, aber deutlich weniger Geld. Wer hingegen weiter Vollzeit arbeitet, bekommt zwar Gehalt, hat allerdings wenig Zeit, zu pflegen. Die aktuellen Regelungen – Rechtsanspruch auf sechs Monate Freistellung von der Arbeit oder für zwei Jahre Teilzeitarbeit sowie Anspruch auf ein Darlehen – helfen hier kaum weiter.
Nur wenige profitieren von der Möglichkeit, durch die Pflege ihre Rente aufzubessern. Wer beispielsweise mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet oder schon vollständig in Rente ist, geht leer aus. Außerdem bemisst sich die Höhe der Rentenpunkte am Pflegegrad und an den abgerufenen Pflegeleistungen. Die Faustformel lautet: Je mehr Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, desto weniger Rentenpunkte gibt es.
Der VdK fordert, die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige grundlegend zu verbessern. Sie brauchen mehr Hilfe im Haushalt, bei der Pflege und bei der Betreuung. Dazu gehören ausreichend Plätze in der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, eine unabhängige Pflegeberatung, um Überlastungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, sowie ein Budget für sämtliche Unterstützungsleistungen, sodass passende Hilfen unbürokratisch und flexibel ausgewählt werden können.
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Damit die Pflege von Angehörigen nicht zum finanziellen Problem wird, fordert der VdK die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Dazu gehört auch ein unbefristetes Recht auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung. Außerdem sollte es, ähnlich wie das Elterngeld, eine eigene finanzielle Leistung für die Nächstenpflege geben.
Auch in der Rente soll die Pflege besser anerkannt werden, fordert der VdK. So dürfen die Unterstützung durch Pflegedienste oder die Berufstätigkeit nicht mit einer Reduzierung der Rentenpunkte bestraft werden. Zudem müssen auch pflegende Angehörige, die bereits in Rente sind, zusätzliche Rentenpunkte bekommen.
Annette Liebmann
Schlagworte Nächstenpflege | Angehörige | Beruf
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