4. Juli 2022
PFLEGE

Unseriöse Pflegeberatung: Privates Unternehmen wirbt mit hohen Pflegeleistungen

Der Sozialverband VdK warnt vor der Pflegeberatung einer Firma, die verspricht, vermeintliche Ansprüche von Pflegebedürftigen bei den Pflegeleistungen durchzusetzen. Dem Schreiben ist ein Artikel der „Zeit Online“ über die aktuelle Pflegestudie des Sozialverbands VdK beigefügt.

Seniorin hält Telefonhörer in der Hand und schaut besorgt auf eine Kreditkarte.
© IMAGO / ingimage

Ein VdK-Mitglied hatte den Sozialverband benachrichtigt, dass es von einem Schweizer Pflegeservice angeschrieben worden sei. Das Unternehmen wirbt damit, für Pflegebedürftige gegen eine Servicegebühr gesetzliche Ansprüche aus der Pflegekasse von bis zu 6280 Euro durchzusetzen. Der Brief enthielt neben dem Anschreiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine Rechnung über 129 Euro für die angebliche Bestellung der Beratungsleistung. Das Mitglied bestreitet jedoch, mit der Firma telefoniert und dabei etwas bestellt zu haben. Außerdem liegt dem Schreiben ein Artikel der „Zeit Online“ bei, in dem über die Ergebnisse der VdK-Pflegestudie berichtet wird.

Der VdK weist darauf hin, dass es zwischen dem Sozialverband und dem Schweizer Pflegeservice keine Verbindung gibt. Der Artikel wurde ohne das Wissen des VdK dem Schreiben beigelegt und sollte offensichtlich das Vertrauen der Kundinnen und Kunden wecken. Der VdK zweifelt an, dass es sich um eine seriöse Pflegeberatung handelt. Alle Menschen, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, haben Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Der VdK empfiehlt, diesen wahrzunehmen.

Verbraucherzentralen warnen

Auch die Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen warnen vor dem Anbieter. Ihren Angaben zufolge ruft das Unternehmen in den meisten Fällen ungefragt und gezielt bei älteren Menschen an, verwickelt sie in ein Gespräch über Pflege und schickt ihnen anschließend eine Rechnung zu. „Ein aktueller Fall von Telefonabzocke, der besonders verletzliche Menschen im Visier hat, die sich oft nicht wehren können“, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

„Ältere Menschen hören oft schlecht, sind häufig einsam und freuen sich, wenn jemand mit ihnen reden will“, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es gebe einige Unternehmen, die dies ausnutzen würden. „Unseriöse Firmen bieten am Telefon allerlei Dinge und Dienstleistungen an, die gut klingen, aber oft völlig unnütz sind“, erklärt er. Am Telefon geschlossene Verträge sind auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Eine einfache Sprachaufzeichnung kann als Beweis dienen.

Vertrag schriftlich widerrufen

Der Experte empfiehlt darum, den Vertrag auf jeden Fall schriftlich zu widerrufen – auch, wenn das Telefonat schon länger zurückliegt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pflegeservices wird eine Widerrufsfrist von 14 Tagen genannt. Der Widerruf sollte möglichst per Einschreiben erfolgen. Alternativ kann er auch per E-Mail erklärt werden. Wichtig ist, dass der Anbieter den Eingang bestätigt.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizer Firma ist ein kleingedrucktes Muster-Widerrufsformular enthalten, das man für einen Widerruf ausfüllen kann. Die Verbraucherzentrale hat ebenfalls einen kostenlosen Musterbrief erstellt, um solchen Verträgen zu widersprechen. Dieser ist im Internet unter www.verbraucherzentrale-bawue.de unter dem Suchbegriff „Werbeanrufe“ zu finden.

Annette Liebmann


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Schlagworte Pflege | Pflegeberatung | Pflegeleistungen

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