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Die frisch gestartete VdK-Kampagne soll nicht nur Aufmerksamkeit schaffen für das wichtige Thema Nächstenpflege. Mit ihr will der VdK Druck aufbauen, damit endlich dringend notwendige Verbesserungen für zu Hause Gepflegte und Pflegende umgesetzt werden. Hier die zentralen VdK-Forderungen im Überblick.
Die Ergebnisse der großen VdK-Pflegestudie zeigen, an welchen Schrauben die Bundesregierung drehen muss, damit die Nächstenpflege als stärkste Säule der Pflege in Deutschland eine gute Zukunft hat.
Für Angehörige ist es eine große Selbstverständlichkeit, die Nächstenpflege zu übernehmen. Aber niemand ist unendlich belastbar. Viele Unterstützungsleistungen gibt es nur theoretisch, vielerorts fehlen wichtige Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege und Haushaltshilfen. Die undurchdringliche Bürokratie, um an diese Hilfen zu gelangen, belastet die Menschen zusätzlich. Der VdK fordert statt einzeln zu beantragender Hilfen ein festes Budget, das Gepflegte und pflegende Angehörige ausschöpfen können.
Zusätzlich müssen Länder und Kommunen verpflichtet werden, wohnortnahe Beratungsstrukturen aufzubauen. Und weil Nächstenpflege eine ebenso wichtige gesellschaftliche Arbeit wie Kindererziehung ist, muss es analog zum Kindergartenplatz ein Anrecht auf Tagespflegeplätze für alle Pflegebedürftigen geben.
Wer wegen der Pflege die Arbeitszeit reduziert oder ganz aus dem Beruf aussteigt, muss sich finanziell oft stark einschränken. Wer aber mit der bisherigen Wochenarbeitszeit im Job bleibt, bekommt Pflege und Beruf nur sehr schwer unter einen Hut. Der VdK fordert deshalb für die Zeiten von Nächstenpflege eine Freistellung von der Arbeit mit Gehaltsersatz plus ein Rückkehrrecht in den Beruf, unabhängig von der Betriebsgröße.
Beim Pflegegeld fordert der VdK eine jährliche Anpassung. Dieses wurde – trotz gegenteiliger Versprechen – seit 2017 nicht mehr erhöht. Weil deshalb das Budget so knapp ist, verzichten viele sogar auf Entlastungen durch ambulante Dienste oder Tagespflege.
Im aktuellen Rentensystem ist Nächstenpflege der Weg in die Altersarmut. Denn aus der oft 24-stündigen Tätigkeit an sieben Tagen in der Woche erwachsen wenig Rentenansprüche. Erst im höchsten Pflegegrad 5 mit kompletter Alleinversorgung ergeben sich annähernd volle Rentenpunkte pro Pflegejahr. Dagegen gibt es pro Kindererziehungsjahr einen vollen Rentenpunkt – unabhängig davon, ob das Kind zur Kita geht oder nicht.
Der VdK fordert, dieselben Rentenansprüche auch bei häuslicher Pflege immer zu gewähren, unabhängig vom Pflegegrad. Das wäre ein starkes Zeichen für gesellschaftliche Anerkennung.
Dr. Bettina Schubarth
Alle Informationen zur großen VdK-Kampagne zur Nächstenpflege:
Schlagworte Nächstenpflege | Pflege | pflegende Angehörige | Altersarmut
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Alles zur großen VdK-Kampagne Nächstenpflege:
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