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„Gratis-Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse“: Mit Worten wie diesen bieten Firmen an, monatlich eine Box mit verschiedenen Hygieneartikeln zu liefern. Viele Menschen wissen nicht, dass ihnen diese Leistung überhaupt zusteht und dass sie nicht zwingend eine Box bestellen müssen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind einmalig zu verwendende Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern und pflegende Angehörige schützen sollen. Dazu zählen etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, saugende Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Fingerlinge, Schutzschürzen und Einmallätzchen. Die Pflegekassen stellen Pflegebedürftigen eine monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale in Höhe von 40 Euro zur Verfügung. Diese Pauschale muss beantragt werden. Eine Zuzahlungspflicht gibt es nicht.
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die von Pflegepersonen zu Hause versorgt werden. Sie können die Pflegehilfsmittel entweder selbst einkaufen, ein Abo bei einer Apotheke abschließen oder einen Boxenlieferanten beauftragen.
Die Anbieter werben mit einer schnellen und unkomplizierten Bestellung und der bequemen Lieferung nach Hause. Auch die Antragstellung und die Abrechnung werden übernommen. Dazu muss eine Abtretungserklärung unterschrieben werden. Mit diesem Service treffen diese Firmen eine Marktlücke: Denn wer zu Hause einen Pflegebedürftigen versorgt, hat meist nur wenig Zeit, sich um anderes zu kümmern.
Das ist äußerst unterschiedlich und hängt nicht nur vom Anbieter, sondern auch vom Bestellzeitpunkt ab. Grund dafür ist, dass die Vertragspreise wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt wurden. In den vergangenen Monaten kam es zu starken Preisschwankungen, die ungefiltert an die Kunden weitergegeben wurden.
Wegen des Inhalts der Hilfsmittel-Boxen hat der VdK Deutschland mehrere Zuschriften bekommen.Ein Mitglied etwa hatte Waren im Wert von nur etwa 25 Euro (Preisniveau von Internetapotheken) erhalten. Berücksichtigt man, dass der Händler die Hilfsmittel zum Großhandelspreis bezogen hat, ist die Differenz zum tatsächlichen Warenwert noch größer. Hinzu kommt, dass viele Anbieter von den 40 Euro auch noch die Kosten für Verpackung und Versand abziehen.
Auf jeden Fall sollte der Warenwert bei etwa 40 Euro liegen.
Unter den Anbietern gibt es leider einige schwarze Schafe. So kann es etwa vorkommen, dass bereits während des Bestellvorgangs unbemerkt zusätzliche Leistungen angeboten werden, die man aus eigener Tasche zahlen muss.
Man kann sich nach einem anderen Anbieter umsehen und seine Box kündigen. Dies sollte schriftlich entweder per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen. Die Angabe eines Grunds ist nicht notwendig.
Im Internet gibt es eine ganze Reihe von Anbietern. Die Inhalte der Box sind wählbar und lassen sich gut miteinander vergleichen. In die Suche sollten aber auch die Händler vor Ort miteinbezogen werden. Orientieren kann man sich an den gängigen Einzelhandelspreisen.
Auch Apotheken und Sanitätsfachgeschäfte vor Ort können solche Boxen zusammenstellen und nach Hause liefern. Viele übernehmen zusätzlich die Antragstellung zur Kostenübernahme an die Pflegekasse. Auch hier lohnt sich ein Preisvergleich.
Ja, es besteht die Möglichkeit, die Pflegehilfsmittel zum Beispiel in einem Drogeriemarkt oder bei einer Online-Apotheke selbst zu kaufen. Der Vorteil ist, dass man von den Preisschwankungen des jeweiligen Anbieters unabhängig ist und günstige Angebote nutzen kann.
Wer die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst besorgen möchte, muss einen Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen und monatlich die Quittungen an die Pflegekasse schicken. Den Antrag sendet die Kasse auf Anfrage zu. Benötigt jemand dauerhaft Pflegehilfsmittel, sollte sie oder er sich mit der Pflegekasse absprechen. Bei manchen Kassen ist es ab einem bestimmten Zeitraum nicht mehr notwendig, die Quittungen einzureichen. Die Rechnungen sollten dennoch mindestens ein Jahr aufbewahrt werden.
Annette Liebmann
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Schlagworte Pflege | Pflegehilfsmittel | Pauschale | Box | Abonnement
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