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Im sozialpolitischen Ausschuss werden VdK-Grundsatzpositionen diskutiert. Diesmal ging es um pflegepolitische Anträge für den VdK-Bundesverbandstag und um den „grauen Pflegemarkt“, also die Beschäftigung von osteuropäischen Kräften in Pflegehaushalten.
Unter der Leitung des Vorsitzenden Horst Vöge besprachen die Ausschussmitglieder die Eckpunkte der pflegepolitischen Forderungen. So hält der VdK an der Zusammenführung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung fest. Für Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, muss es feste Rechtsansprüche geben, zum Beispiel garantierte Plätze in Tagespflegeeinrichtungen. Auf ein weiteres Problem wies Madeleine Viol, pflegepolitische VdK-Referentin, hin: Es gibt keine verlässlichen Zahlen, wie viele pflegende Angehörige es gibt.
Beim „grauen Pflegemarkt“ ist die Datenlage sogar noch unklarer. Schätzungsweise 300.000 Haushalte in Deutschland beschäftigen meist osteuropäische Arbeitskräfte zur Unterstützung von häuslich versorgten Pflegebedürftigen. „Es geht um 700.000 Arbeitskräfte, 90 Prozent dieser Beschäftigungsverhältnisse sind mehr oder weniger Schwarzarbeit“, erklärte Armin Lang, Landesvorsitzender des VdK Saarland. Zusammen mit der Arbeitskammer des Saarlands hat er ein Positionspapier verfasst.
Die Politik muss dringend eine Lösung für die vielen Familien finden, die derzeit auf diese Form der Beschäftigung zurückgreifen. Betreuungskräfte selbst sozialversicherungspflichtig anzustellen, trauen sich viele nicht zu oder können es sich nicht leisten. Vermittlungsagenturen arbeiten aber oft unseriös. Die arbeitsrechtlich notwendige Trennung von Präsenz-, Arbeits- und Freizeit ist kaum möglich. Erlaubt sind zudem nur „Betreuungsleistungen“, keine Pflegetätigkeiten, was schwer zu unterscheiden ist. Lang forderte mehr Rechtssicherheit und schlug eine zentrale Prüfung vor, der sich Agenturen für 24-Stunden-Kräfte unterziehen müssen.
bsc
Schlagworte Pflegepolitik | häusliche Pflege
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