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Eine Wohngemeinschaft (WG) ist nicht nur etwas für junge Menschen. Auch im Alter hat das Zusammenleben Vorteile: Man ist Teil einer Gemeinschaft, hat seinen eigenen Bereich und wird, falls notwendig, von Pflegefachkräften und/oder den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern unterstützt.
Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben – auch, wenn sie pflegebedürftig werden. Doch das ist nicht immer möglich, weil viele Wohnungen nicht barrierefrei sind oder es vor Ort nur wenige ambulante Hilfsangebote gibt. Als Alternative zum Pflegeheim kann auch eine Pflege-WG infrage kommen. Jede Mitbewohnerin und jeder Mitbewohner hat ein eigenes Zimmer, oftmals mit eigenem Bad. Küche, Wohnzimmer und weitere Räume werden gemeinsam genutzt.
Ambulant betreute Gemeinschaften lassen sich in zwei Kategorien unterteilen: in selbst organisierte Wohngemeinschaften und in WGs, die von einem Träger, beispielsweise einem Pflegedienst oder einem Wohlfahrtsverband, betrieben werden. Bei Ersterer gründen die älteren Menschen selbst eine WG, mieten oder kaufen gemeinsam eine Wohnung und kümmern sich um die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Vorteil: Die Senioren leben weiterhin selbstbestimmt und selbstständig, können sich gegenseitig unterstützen und teilen sich die Kosten für Miete und Haushalt. Die Gründung solcher Gemeinschaften erfolgt in der Regel, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner noch agil sind. Wird ein WG-Mitglied pflegebedürftig, kann ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernehmen.
Selbst organisierte WGs eignen sich vor allem für aktive Menschen, die nicht alleine leben wollen und noch alles selbst regeln können. Allerdings ist es oft nicht einfach, eine Wohnung zu finden, die groß genug und zudem barrierefrei ist. Sie sollte sich nach Möglichkeit in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten, Ärztinnen und Ärzten, Kultureinrichtungen und Grünanlagen befinden. Auch eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sollte berücksichtigt werden.
Ein weiterer Nachteil: Im Vergleich zur Versorgung im Pflegeheim kann die ambulante Pflege mitunter höhere Kosten verursachen. Und schließlich gestaltet sich die Suche nach geeigneten Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern manchmal schwierig.
Bei Pflege-WGs, die von einem Träger betrieben werden, übernimmt der Anbieter die Organisation und Verwaltung der WG und schließt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern Verträge ab. Er stellt nicht nur die Räume zur Verfügung, sondern kümmert sich auch um Dienstleistungen, wie etwa um die Instandhaltung und das wöchentliche Putzen, sowie um die Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner. Außerdem kann er Regeln für das Zusammenleben festlegen.
Gemeinsame Aktivitäten sind kein Muss, werden aber von vielen Trägern angeboten. Diese WGs sind vor allem für Menschen geeignet, bei denen die Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist.
Wer in einer Pflege-WG wohnt, hat Anspruch auf Pflegegeld. Darüber hinaus kann in Gemeinschaften mit drei oder mehr pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern ein Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro beantragt werden.
Für einen barrierefreien und altersgerechten Umbau steuert die Pflegekasse Zuschüsse bei. Pro Person gibt es bis zu 2500 Euro beziehungsweise bis zu 10 000 Euro für die gesamte WG. Zusätzlich bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite von bis zu 6250 Euro pro Wohneinheit für altersgerechte Umbaumaßnahmen. Auch Mieter können diese in Anspruch nehmen, gesetzt den Fall, dass der Eigentümer einverstanden ist. Eigentümer können bei der KfW Kredite von bis zu 50 000 Euro beantragen.
Annette Liebmann
Schlagworte Pflege | Pflege-WG | Pflegegeld
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