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Wer einen Pflegegrad hat und umziehen muss, kann einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Das gilt dann, wenn die Wohnung nicht barrierefrei ist und Umbaumaßnahmen nicht möglich sind. Die Pflegekasse übernimmt dann einen Teil der Umzugskosten.
Voraussetzung ist, dass die oder der Pflegebedürftige einen festgestellten Pflegegrad hat. Bereits Pflegegrad 1 reicht aus, um eine Förderung von bis zu 4000 Euro zu bekommen. Der Ortswechsel muss die selbstständige Lebensführung der oder des Pflegebedürftigen ermöglichen beziehungsweise die häusliche Pflege erleichtern. Bevor die Pflegekasse den Zuschuss genehmigt, überprüft sie, ob die neue Wohnung dafür geeignet ist.
Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme liegt unter Umständen auch dann vor, wenn die oder der Pflegebedürftige nur innerhalb eines Hauses umzieht. Selbst die behindertengerechte Möbelumstellung innerhalb der eigenen Wohnung kann als Verbesserung des Wohnumfelds anerkannt werden.
Wichtig ist, den Antrag auf den Zuschuss rechtzeitig zu stellen. Wer Zeit sparen will, kann die Kostenvoranschläge der Umzugsfirmen gleich mit einreichen. Bevor man ein Unternehmen beauftragt, ist es ratsam, sich von seiner Pflegekasse bestätigen zu lassen, dass diese die Kosten für den Umzug übernimmt. Zuschussfähig sind Beratungskosten, Arbeitslöhne für die Helfer, Materialkosten wie etwa Umzugskartons sowie die Fahrtkosten.
ali
Schlagworte pflegebedürftig | Zuschuss | barrierefrei | Wohnen
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