PFLEGE

Ab Januar 2017 Rente für Pflege beantragen

Angehörige haben künftig schon ab zehn Wochenstunden Ansprüche

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das ab Januar 2017 umgesetzt wird, wird die häusliche Pflege neu geordnet. Waren es bisher mindestens 14 Stunden pro Woche, die pflegende Angehörige aufbringen mussten, um Rentenansprüche für die Pflege zu erwerben, so sind es ab 1. Januar nur noch zehn. Das heißt: Mehr Menschen als bisher erhalten Rentenpunkte für häusliche Pflege.

Symbolfoto: Eine Frau schiebt ältere Frau im Rollstuhl
© Rainer Sturm/pixelio.de

Rentenpunkte sind die zentrale Werteinheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie werden anhand des Arbeitsentgelts ermittelt. Ein Arbeitnehmer erwirbt genau einen Rentenpunkt, wenn er ein Jahr zum durchschnittlichen Bruttogehalt sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Seit 1995 bekommen pflegende Angehörige für die Pflege Rentenpunkte.

Die Rentenbeiträge bezahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Ob es sich bei dem pflegenden Angehörigen um eine Pflegeperson handelt, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit fest. Wer sich um einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig kümmert, muss eine festgelegte Mindestanzahl an Wochenstunden aufbringen.

Mit der Neuregelung ab 2017 lösen fünf Pflegegrade die bisherigen Pflegestufen ab. Bereits pflegebedürftige Menschen werden ohne neuerliche Begutachtung von der bisherigen Pflegestufe in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet. Für die Pflegebedürftigen gilt Bestandsschutz, sie werden nicht schlechter gestellt. Auch Angehörige, die sich bereits um ein hilfsbedürftiges Familienmitglied kümmern, behalten in vollem Umfang ihre Rentenansprüche.

Die Neuordnung der häuslichen Pflege wirkt sich auch auf die Leistungen für die pflegenden Angehörigen aus. Für die Pflege einer Person mit dem neu eingeführten Pflegegrad 1 gibt es keine Rentenpunkte. Wer hingegen einen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 pflegt, erwirbt nun Rentenansprüche bereits ab zehn Wochenstunden häuslicher Pflege, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche. Der Rentenanspruch besteht auch dann, wenn die Pflege kurzzeitig unterbrochen wird, beispielsweise durch einen Krankenhausaufenthalt.

Nach wie vor gilt: Die oder der Pflegende darf nicht mehr als regelmäßig 30 Wochenstunden beruflich tätig sein. Die Höhe des Rentenanspruchs hängt vom Pflegegrad ab, aber auch davon, ob der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen oder Pflegegeld bezieht.

Unterstützung früh benötigt

Diese Differenzierung nach Art der in Anspruch genommenen Leistungen lehnt der VdK ab. „Damit wird ein Anreiz geschaffen, dass der Pflegende lediglich Pflegegeld bezieht“, kritisiert Olaf Christen, Referent für Pflege beim Sozialverband VdK Deutschland. „Pflegende Angehörige benötigen in der Regel schon frühzeitig professionelle Unterstützung. Dies mit Kürzungen bei den Rentenansprüchen zu verbinden, ist das falsche Signal.“

Mit der Neuordnung der häuslichen Pflege werden auch Menschen mit demenziellen Erkrankungen und deren Angehörige berücksichtigt. Wer bisher Pflegestufe 0 hatte, erhält ab Januar 2017 den Pflegegrad 2. Angehörige, die einen Demenzkranken zehn Stunden oder mehr pflegen, sind ab dem 1. Januar 2017 ebenfalls rentenversichert.

Der Rentenanspruch wird nicht automatisch gewährt, sondern muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden. Für einen Neuantrag wird ein Fragebogen ausgefüllt, den es bei der Pflegekasse gibt. Der VdK berät seine Mitglieder bei diesen Fragen gerne. Wer Hilfe braucht, wendet sich an die nächstgelegene VdK-Geschäftsstelle.


VdK-TV: Von Pflegestufen zu Pflegegraden – was ändert sich ab 2017?

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werden Menschen mit demenziellen Erkrankungen ab 2017 stärker berücksichtigt. Die bisherigen Pflegestufen werden durch Pflegegrade abgelöst. VdK-Pflegeexperte Olaf Christen erklärt, wie sich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff vom alten unterscheidet.

ali

Schlagworte Pflege | häusliche Pflege | pflegende Angehörige | Rente | Rentenbeiträge | Pflegekasse | Pflegereform | Rentenanspruch | Rentenpunkte

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Pflegebedürftig? - Hier finden Sie Tipps und wichtige Informationen

Jetzt unsere kostenlosen Broschüren zur Pflegebegutachtung und zur häuslichen Pflege herunterladen und Pflegegrad unverbindlich berechnen:

PFLEGE
Symbolfoto: Eine ältere Frau mit einem Gehstock, sie ist bei einer jüngeren Frau untergehakt. Beide sieht man nur von hinten. Sie gehen auf einem Weg durch eine Grünanlage.
Wann ist man pflegebedürftig? Was geschieht bei der Pflegebegutachtung? Pflege-Broschüre gratis herunterladen und voraussichtlichen Pflegegrad berechnen!

Pflege viel zu teuer?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Alles zur großen VdK-Kampagne Nächstenpflege:

www.vdk-naechstenpflege.de

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.