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Zusätzliche Hilfen für pflegende Angehörige bis zum Jahresende
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Krankenhauszukunftsgesetz zugestimmt. Neben einer Milliardenspritze für Deutschlands Kliniken (siehe Bericht auf Seite 4) verlängert das Gesetz auch die Akuthilfe für pflegende Angehörige.
Wer einen Angehörigen zu Hause betreut, ist in Corona-Zeiten ganz besonders beansprucht. Viele Unterstützungsleistungen, zum Beispiel in der Tagespflege, fallen weg, ambulante Dienste melden Engpässe. Bis zum Jahresende bleibt nun der Anspruch auf bis zu 20 Tage Pflegeunterstützungsgeld bestehen. Diese Regelung war eigentlich Ende September 2020 ausgelaufen.
Der Sozialverband VdK begrüßt die Verlängerung. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Angehörige sind der größte Pflegedienst der Nation. Deshalb ist jede Entlastung wichtig. Ohne eine Verlängerung würde es in diesen Familien direkt und sofort wieder zu Versorgungsproblemen kommen.“
Doch solche Akutmaßnahmen sind keine dauerhafte Lösung, um das System der häuslichen Pflege aufrechtzuerhalten. Der VdK fordert ein nachhaltiges Konzept: Für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen durch Angehörige braucht es eine Lohnersatzleistung analog der Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld. Angesichts der Herausforderungen durch die demografische Entwicklung wären das konsequente Maßnahmen. Der VdK hat hierzu ein Konzept zu Pflegepersonengeld und Pflegepersonenzeit vorgelegt. Verena Bentele: „Wir halten die Pflege und Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen für gesellschaftlich ebenso relevant wie die Betreuung von Kindern.“
iko
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