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Bundesinstitut soll Anwendungen auf Sicherheit und Datenschutz überprüfen
Menschen, die an einer Erkrankung leiden, nutzen immer häufiger Programme auf ihrem Smartphone, um sich zu informieren, um Werte zu kontrollieren oder um den Heilungsprozess zu unterstützen. Manche dieser Apps kosten den Nutzer Geld, andere sind unentgeltlich und finanzieren sich über Werbung oder den Verkauf der Nutzerdaten. Künftig können sich Patienten jedoch bestimmte digitale Anwendungen von ihrem Arzt verschreiben lassen.
Schrittzähler, Ernährungstipps, Trainingsprogramme, Herzfrequenzmesser oder die Erinnerung an die Medikamenteneinnahme – es gibt unzählige Gesundheits- und medizinische Apps. Praktisch jeder kann ein solches Programm entwickeln und auf den entsprechenden Vertriebsplattformen, wie dem App Store von Apple oder dem Google Play Store für Android-basierte Geräte, zur Verfügung stellen. Das Problem: Bei vielen Angeboten ist unklar, welcher Hersteller dahintersteckt und was mit den Daten passiert, die der Nutzer eingibt. Wo werden diese gespeichert? Wer hat Zugriff da rauf? Bisher fehlte es an allgemeinen Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
Das soll sich nun im Zuge des Mitte Dezember 2019 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-Gesetzes ändern. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ein amtliches Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen führen und die Apps auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität hin überprüfen. Hersteller haben ein Jahr lang Zeit, um nachzuweisen, dass die jeweilige App die Versorgung der Patienten verbessert. In dieser Zeit wird sie vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Die ersten digitalen Programme werden voraussichtlich im zweiten Quartal dieses Jahres in das Verzeichnis aufgenommen. Dabei wird es sich um Anwendungen handeln, die entweder Erkrankungen erkennen oder für deren Heilung nützlich sind. Zum Beispiel Apps, die das Selbstmanagement der Patienten unterstützen, indem sie Messwerte dokumentieren oder an die Einnahme von Arzneimitteln erinnern. Schrittzähler, Fitness- oder Ernährungs-Apps sollen hingegen nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen finanziert werden.
Bereits jetzt nutzen viele Menschen verschiedene Apps zur Unterstützung einer Bluthochdrucktherapie. Da nach Ansicht der Deutschen Hochdruckliga (DHL) jedoch nicht alle Anwendungen valide Informationen bieten, überprüft die DHL die Programme seit November 2019 nun nach Sicherheit, Leitlinienkonformität, Nutzerfreundlichkeit und Transparenz und vergibt gegebenenfalls eine Zertifizierung.
Ebenfalls häufig genutzt werden spezielle Diabetes-Apps, mit denen beispielsweise die Blutzuckerwerte dokumentiert werden. Hier vergeben die Diabetesverbände bereits seit 2017 das Gütesiegel „DiaDigital“ an digitale Anwendungen, wenn diese bestimmten Kriterien entsprechen. Unabhängig von solchen und anderen Zertifizierungen können künftig allerdings nur diejenigen Apps von Ärzten verschrieben werden, die im Verzeichnis des BfArM aufgeführt sind. Doch gerade die Überprüfung durch das BfArM ruft bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Kritik hervor.
Die vorgesehene Listung reiche nicht aus. Für die KVB ist eine gründliche Prüfung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der auch ansonsten die Richtlinien für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten vorgibt, eine Grundvoraussetzung für die Aufnahme von Apps in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken-
versicherung.
Darüber hinaus müssten die Nutzer die Kontrolle über ihre Daten behalten und selbst bestimmen können, was wie gespeichert und von wem weiter genutzt werden kann.
Mirko Besch
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Schlagworte Apps | Gesundheit | App
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