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Rund 9000 Menschen warten dringend auf ein Spenderorgan. Um die Zahl der Spender zu erhöhen, wird die Gesetzgebung reformiert.
Es bleibt aber dabei, dass Organspenden auch künftig nur mit ausdrücklich erklärter Zustimmung erlaubt sind. Das haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mit 432 Ja-Stimmen, 200 Nein-Stimmen und 37 Enthaltungen am 16. Januar beschlossen.
Die „doppelte Widerspruchslösung“ von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, wonach jeder automatisch Spender ist, der nicht widerspricht, ist vom Tisch. Der Entwurf der Abgeordneten um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Linken-Chefin Katja Kipping sowie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) bekam die Mehrheit. Danach sollen alle Bürger künftig mindestens alle zehn Jahre auf eine mögliche Organspende angesprochen werden. Wer erstmals einen Personalausweis beantragt oder verlängert, soll Informationsmaterial bekommen. Zudem kann man sich in ein neues Online-Register als Spender mit Ja oder Nein eintragen und jederzeit löschen lassen. Auch Hausärzte sollen Patienten alle zwei Jahre informieren und auf einen Eintrag in das Register hinweisen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte an, das Abstimmungsergebnis tatkräftig umzusetzen, um Menschen in Not schnell zu helfen.
Sko
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