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Seit dem 1. Januar 2004 müssen alle gesetzlich krankenversicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung zahlen, insgesamt 14,6 Prozent. Künftig wird sich das aber ändern, die Politik hat neue Regeln beschlossen.
Wer Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge bezieht, muss seit 2004 und dem "GKV-Modernisierungsgesetz" nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent zu seiner Krankenversicherung zahlen, sondern auch den Arbeitgeberanteil und kommt so auf 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Für diese Art der Beitragszahlung auf Betriebsrenten hat sich der Begriff "Doppelverbeitragung" etabliert.
In den vergangenen Jahren haben sich viele Mitglieder fast täglich beim VdK darüber beschwert, dass sie erst mit ihrer Verrentung von der Doppelverbeitragung ihrer Betriebsrenten erfahren haben. Ihre Betriebsrenten wurden durch die Doppelverbeitragung um 18 Prozent im Wert gemindert, viele ohnhin kleine Renten geschmälert.
Um seine Mitglieder zu unterstützen, hat sich der VdK seit der Einführung der Doppelverbeitragung politisch und juristisch dagegen eingesetzt und Musterklagen für verschiedene rechtliche Konstellationen geführt. Teils ist der VdK mit seinen Klagen bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
Jetzt ist das Thema dank des Einsatzes des VdK auch bei der Politik angekommen. Mit der Einigung zur Grundrente sind neue Regeln zu den Beitragszahlungen bei Betriebsrenten beschlossen worden. Danach sollen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner durch einen Freibetrag finanziell entlastet werden. Aktuell liegt die Freigrenze bei 155,75 Euro, ab Januar 2020 steigt der Freibetrag auf 159,25 Euro. Erst wenn der Freibetrag überschritten ist, werden Beiträge in der bisherigen Höhe von 14,6 Prozent fällig plus Zusatzbeitrag. Hier finden Sie mehr Informationen zu den neuen Regeln bei den Betriebsrenten.
Zwar wird damit nicht die Doppelverbeitragung abgeschafft, doch werden rund 60 Prozent der Betriebsrentner damit de facto maximal den halben Beitragssatz zahlen, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet.
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hag/ime
Schlagworte gesetzliche Krankenkassen | Betriebsrente | Betriebsrentner | Beitragssatz | Krankenversicherung | Sozialverband VdK
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