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Wenn die Krankenkasse den Widerspruch verschleppt
Gesetzlich Versicherte warten manchmal monatelang auf eine Leistung. Gerade beim Krankengeld fällt dem VdK immer wieder auf, wie schwer es die Kassen den Versicherten machen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Doch diese können sich dagegen wehren.
13 Monate dauert es, bis die Krankenkasse den Widerspruch von VdK-Mitglied Bernhard P. bearbeitet. Acht Monate lang „versuchte sie, mich durch mehrere Zwischenbescheide dazu zu bewegen, den Widerspruch zurückzunehmen“, schreibt er per E-Mail an den VdK. Als er dazu nicht bereit ist, leitet die Kasse sein Anliegen an die Widerspruchsabteilung weiter. Erneut vergehen fünf Monate, bis sie endlich über seinen Krankengeldanspruch entscheidet.
„Das ist kein Einzelfall“, sagt Hannah Tatzky, Referentin für Gesundheit beim Sozialverband VdK Deutschland. Diese Verzögerungstaktik kennt der VdK aus seiner Beratungspraxis zur Genüge. Oft bedrängen die Kassen ihre Versicherten, den Widerspruch aufzugeben. Oder die Rechtsbehelfsbelehrungen, die dafür sorgen würden, dass Betroffene ihre Rechte durchsetzen können, fehlen ganz. Die Kassen verstoßen damit gegen geltende Vorschriften.
Und ihnen ist klar, dass sie das tun. Denn bereits im Jahr 2018 hat das Bundesversicherungsamt, heute Bundesamt für Soziale Sicherung, die Krankenkassen in einem Rundschreiben darauf hingewiesen: Sie beachteten geltendes Recht nicht genügend, wenn sie Versicherte bedrängen oder Rechtsbehelfsbelehrungen fehlen. Die Beschwerden halten an. Auch Bernhard P. hat sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung gewandt. Im August dieses Jahres hat es die Kassen erneut in einem Schreiben gemahnt, die Rechte der Versicherten zu wahren. Nach Ansicht des VdK kann es so nicht weitergehen. Und auch Bernhard P. weiß, wie sehr das Verhalten der Kassen, ihr Drängen und Nachhaken verunsichert.
„Die Betroffenen müssen das nicht hinnehmen“, sagt Hannah Tatzky. Fehlt die Rechtsbelehrung, haben sie nicht nur vier Wochen, sondern ein ganzes Jahr Zeit, um Widerspruch einzulegen. Und bedrängen lassen muss sich auch niemand. Hier hilft der VdK. Wer Unterstützung braucht, wendet sich am besten an eine der VdK-Beratungsstellen.
Kristin Enge
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