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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte vor einem Jahr eine umfassende Änderung der Heilmittel-Richtlinie für gesetzlich Krankenversicherte beschlossen. Diese sollte am 1. Oktober 2020 in Kraft treten, wird nun aber um mindestens weitere drei Monate verschoben.
Der G-BA, dem auch der Sozialverband VdK als beratendes Mitglied angehört, überprüft und diskutiert laufend die Heil- und Hilfsmittel, die von den Krankenkassen erstattet werden. Die ab Oktober 2020 angestrebten Änderungen sollten wesentliche Verbesserungen für Patientinnen und Patienten bringen. Beispielsweise ist es derzeit bei der Verordnung von Physiotherapien schwierig, korrekt nach der sogenannten „Regelfallsystematik“ vorzugehen. Bisher existieren Erstverordnungen, Folgeverordnungen und Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Dies führt unter anderem dazu, dass Patientinnen und Patienten pro Quartal oft nur eine bestimmte Menge an physiotherapeutischen Leistungen verschrieben bekommen dürfen. Unabhängig davon, ob eine höhere Zahl medizinisch angebracht wäre.
Stattdessen soll es eine „orientierende Behandlungsmenge“ als Maßstab für den behandelnden Arzt geben. Dieser hat aber die Möglichkeit, im Bedarfsfall davon abzuweichen. Bisher muss ein aufwendiges Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen durchlaufen werden, wenn zusätzliche Verordnungen ausgestellt werden.
Wegen dieser Regelung kommt es zu Wartezeiten und zu Unterbrechungen der Behandlung. „Das kann für Patientinnen und Patienten im Einzelfall die Heilung verzögern. Deshalb wäre es umso wichtiger, die neue Behandlungsrichtlinie schnell einzuführen“, erklärt Hannah Tatzky, Referentin für Gesundheit beim Sozialverband VdK Deutschland.
Zudem sollen Heilmittelverordnungen nach der neuen Richtlinie 28 statt bisher nur 14 Tage gültig sein. „Bei den üblichen Terminwartezeiten in den therapeutischen Praxen ist das absolut notwendig“, so Tatzky.
Auf Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist die neue Behandlungsrichtlinie vorerst auf den 1. Januar 2021 verschoben worden. Die KBV erklärt, dass die notwendigen Anpassungen in der Software bisher nur in wenigen Arztpraxen erfolgt sind. Dies könne zu fehlerhaften Verordnungen führen. Schuld daran seien Software-Hersteller, die erst zu einem geringen Teil das notwendige Zertifizierungsverfahren durchlaufen haben. „Die Ankündigung für diese Verzögerung kam extrem kurzfristig. Nun müssen Patientinnen und Patienten länger warten“, kritisiert Tatzky.
Dr. Bettina Schubarth
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