16. Oktober 2020

Erste Hilfe trotz Corona

Helfen ist Pflicht, Schutzmaßnahmen sind wichtig

Das Bild zeigt einen Erste-Hilfe-Kasten
© Unsplash

Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind grundsätzlich immer verpflichtet, bei einem Unfall mit Verletzten Erste Hilfe zu leisten. Auch während der momentanen Corona-Pandemie behält dieser Grundsatz seine Gültigkeit.

Ersthelfer, die an einer Unfallstelle auf Menschen treffen, die dringend Hilfe benötigen, haben die Pflicht, diesen zu helfen. Tun sie dies nicht, machen sie sich strafbar. Natürlich muss man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen, aber die Unfallstelle abzusichern und den Notruf 112 zu wählen, ist jedem zumutbar – auch in Corona-Zeiten.

Falls erforderlich, kann und muss aber noch mehr getan werden. Ist die verunglückte Person bewusstlos und hat zudem keine oder keine normale Atmung, kann in der aktuellen Situation zwar auf eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-­Beatmung verzichtet werden. Eine durchgehende Herzdruckmassage sollte aber unbedingt durchgeführt werden, und zwar so lange, bis der Rettungsdienst eintrifft und die Hilfeleistung übernimmt. Die Herzdruckmassage erfolgt idealerweise mit einer Frequenz von 100- bis 120-mal pro Minute und einer Drucktiefe von etwa fünf Zentimetern.

Atmet das Unfallopfer normal, ist aber bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Ersthelfer während der Corona-­Pandemie stets die Hygiene­maßnahmen befolgen. Das heißt: Mundschutz aufsetzen und Einmalhandschuhe anziehen. Letztere sind übrigens in jedem Auto-Verbandskasten enthalten.

Um die Atmung eines verletzten Menschen zu kontrollieren, empfiehlt der Rat für Wiederbelebung, sich in der momentanen Situation nicht dessen Gesicht zu nähern, um Atemgeräusche zu hören oder einen Luftzug zu spüren. Stattdessen sollten Helfer sich auf das Überstrecken des Nackens mit Anheben des Kinns und auf die Beobachtung etwaiger Brustkorbbewegungen beschränken.

Mib

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Corona
    Aktuelle Maßnahmen, barrierefreie Texte und Videos sowie unsere Pressemitteilungen zum Thema. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Rat und Tat | Zahlt die Krankenkasse eine unbekannte Therapie?

Neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden werden nicht immer von der Krankenkasse bezahlt - unter Umständen müssen die Versicherten die Kosten dann selbst tragen. Aber wer entscheidet eigentlich darüber, welche Therapien bezahlt werden? VdK-Rechtsexperte Oliver Sonntag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Hilfsmittel abgelehnt?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.