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Krankenkassen zahlen Zuschüsse für Präventionskurse
Mit Präventionskursen wollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen, ein gesünderes Leben zu führen. Die Kurse müssen bei der Kasse beantragt werden. Wer regelmäßig teilgenommen hat, bekommt einen Teil der Kosten erstattet.
Präventionskurse gibt es in den Bereichen Entspannung, Bewegung, Ernährung sowie Suchtentwöhnung. Wer beispielsweise den ganzen Tag im Büro sitzt, kann ein Rückentraining oder Aqua-Fitness machen. Für Menschen, die einen hektischen Alltag haben, empfiehlt es sich, Entspannungstechniken zu üben, um Stress abzubauen. Die Teilnehmer der Ernährungskurse lernen, wie man sich richtig ernährt, um Mängeln vorzubeugen und Gewicht zu verlieren. Bei der Suchtprävention steht der Umgang mit Alkohol und Nikotin im Mittelpunkt.
Anbieter können beispielsweise Vereine, Volkshochschulen, Yogalehrer oder Physiotherapeuten sein. Doch nicht alle Lehrgänge sind für eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen zugelassen. Um als Präventionskurs anerkannt zu werden, muss der Kursleiter fachlich qualifiziert sein und bestimmte Zusatzqualifikationen haben. Weil der Markt groß ist, überprüft die Zentrale Prüfstelle Prävention die Qualität der Seminare und zertifiziert sie. Anbieter können aber auch die Krankenkassen selbst sein. In diesem Fall muss der Teilnehmer meist keinen Eigenanteil zahlen. Wegen der Corona-Krise haben viele Kassen auf Online-Schulungen umgestellt.
Ansprechpartner für die Teilnahme an einem Kurs ist meist die örtliche Filiale der Krankenkasse. Dort gibt es Informationen über Termine und Kursorte sowie einen Gutschein für den gewählten Präventionskurs. Ebenso ist es möglich, sich im Internet über die Seminare vor Ort zu informieren.
Wer das passende Angebot gefunden hat, meldet sich beim Kursleiter an. Die Kosten, meist zwischen 100 und 250 Euro, muss er zunächst selbst übernehmen. Am Ende des Seminars füllt der Kursleiter eine Teilnahmebescheinigung aus. Für die Kostenerstattung sollte diese zusammen mit der Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Um die erfolgreiche Teilnahme nachweisen zu können, muss man an mindestens 80 Prozent des Lehrgangs teilgenommen haben.
Wie viel der Kosten die Krankenkasse übernimmt, ist unterschiedlich. Meist beträgt der Zuschuss zwischen 75 und 90 Euro pro Kurs. Jeder Versicherte kann maximal zwei Lehrgänge pro Jahr besuchen.
Annette Liebmann
Schlagworte Prävention
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