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Änderungen wegen der Pandemie sind nicht zwingend erforderlich
Eine Patientenverfügung ist für Menschen jeden Alters sinnvoll. Angesichts der Corona-Pandemie sind viele Menschen verunsichert, ob ihre Festlegungen im Fall einer Covid-19-Erkrankung ausreichen. Auf jeden Fall sollte man das Dokument regelmäßig überprüfen.
In einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie man in bestimmten Situationen behandelt werden möchte. So soll sichergestellt werden, dass der Wille des Patienten auch dann Beachtung findet, wenn er sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Die Frage, inwieweit man lebenserhaltende Maßnahmen zulässt, beantwortet jeder Mensch je nach seinen aktuellen Lebensumständen anders.
Aufgrund der Corona-Pandemie fragen sich viele Menschen, ob ihre Patientenverfügung auch bei einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus noch gültig ist. In dem Dokument wird genau beschrieben, welche Maßnahmen man für welche Situationen wünscht oder ablehnt. Da sich die Festlegungen jedoch auf bestimmte Gegebenheiten beziehen und nicht auf bestimmte Diagnosen, ist generell keine Änderung erforderlich.
Das heißt: Die Patientenverfügung greift auch bei einer Covid-19-Infektion, sollten im Verlauf der Erkrankung die geschilderten Situationen eintreten. Daher ist alleine aufgrund der aktuellen Pandemie keine Änderung notwendig – es sei denn, die eigene Einstellung zu den festgelegten lebensverlängernden Maßnahmen oder Situationen hat sich geändert.
Mediziner empfehlen generell, das Dokument regelmäßig zu aktualisieren. Die Corona-Pandemie kann ein Anlass sein, sich die Verfügung nochmals genau durchzulesen und zu überprüfen, ob die Festlegungen immer noch der eigenen Einstellung entsprechen: Was habe ich festgelegt? Hat sich meine Meinung zu den medizinischen Maßnahmen aufgrund der aktuellen Situation geändert?
Falls ja, sollte man das Dokument entsprechend anpassen. Eine Patientenverfügung lässt sich jederzeit ändern, ein Rechtsanwalt oder Notar ist dazu nicht notwendig. Wer dennoch spezielle Regelungen für den Fall einer Covid-19-Infektion treffen will, sollte sich unbedingt medizinisch und juristisch beraten lassen.
Eine Patientenverfügung kommt erst dann zur Anwendung, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Solange er ansprechbar und einwilligungsfähig ist, muss jegliche Behandlung mit ihm persönlich besprochen werden. Eine Therapie kann erst begonnen werden, wenn er dieser zugestimmt hat.
Zusätzlich zu einer Patientenverfügung ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht oder alternativ eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Darin wird festgelegt, wer Entscheidungen treffen soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Annette Liebmann
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