11. Juni 2020

Patientenverfügung regelmäßig überprüfen

Änderungen wegen der Pandemie sind nicht zwingend erforderlich

Das Bild zeigt eine Lupe über einer PC-Tastatur
© Unsplash

Eine Patientenverfügung ist für Menschen jeden Alters sinnvoll. Angesichts der Corona-Pandemie sind viele Menschen verunsichert, ob ihre Festlegungen im Fall einer Covid-19-Erkrankung ausreichen. Auf jeden Fall sollte man das Dokument regelmäßig überprüfen.

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie man in bestimmten Situationen behandelt werden möchte. So soll sichergestellt werden, dass der Wille des Patienten auch dann Beachtung findet, wenn er sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Die Frage, inwieweit man lebenserhaltende Maßnahmen zulässt, beantwortet jeder Mensch je nach seinen aktuellen Lebensumständen anders.

Aufgrund der Corona-Pandemie fragen sich viele Menschen, ob ihre Patientenverfügung auch bei einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus noch gültig ist. In dem Dokument wird genau beschrieben, welche Maßnahmen man für welche Situationen wünscht oder ablehnt. Da sich die Festlegungen jedoch auf bestimmte Gegebenheiten beziehen und nicht auf bestimmte Diagnosen, ist generell keine Änderung erforderlich.

Das heißt: Die Patientenverfügung greift auch bei einer Covid-­19-Infektion, sollten im Verlauf der Erkrankung die geschilderten Situationen eintreten. Daher ist alleine aufgrund der aktuellen Pandemie keine Änderung notwendig – es sei denn, die eigene Einstellung zu den festgelegten lebensverlängernden Maßnahmen oder Situationen hat sich geändert.

Mediziner empfehlen generell, das Dokument regelmäßig zu aktualisieren. Die Corona-Pandemie kann ein Anlass sein, sich die Verfügung nochmals genau durchzulesen und zu überprüfen, ob die Festlegungen immer noch der eigenen Einstellung entsprechen: Was habe ich festgelegt? Hat sich meine Meinung zu den medizinischen Maßnahmen aufgrund der aktuellen Situation geändert?

Falls ja, sollte man das Dokument entsprechend anpassen. Eine Patientenverfügung lässt sich jederzeit ändern, ein Rechtsanwalt oder Notar ist dazu nicht notwendig. Wer dennoch spezielle Regelungen für den Fall einer Covid-­19-Infektion treffen will, sollte sich unbedingt medizinisch und juristisch beraten lassen.

Eine Patientenverfügung kommt erst dann zur Anwendung, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden. Solange er ansprechbar und einwilligungsfähig ist, muss jegliche Behandlung mit ihm persönlich besprochen werden. Eine Therapie kann erst begonnen werden, wenn er dieser zugestimmt hat.
Zusätzlich zu einer Patientenverfügung ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht oder alternativ eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Darin wird festgelegt, wer Entscheidungen treffen soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Annette Liebmann

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Rat und Tat | Zahlt die Krankenkasse eine unbekannte Therapie?

Neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden werden nicht immer von der Krankenkasse bezahlt - unter Umständen müssen die Versicherten die Kosten dann selbst tragen. Aber wer entscheidet eigentlich darüber, welche Therapien bezahlt werden? VdK-Rechtsexperte Oliver Sonntag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Hilfsmittel abgelehnt?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.