6. Februar 2023
GESUNDHEIT

Leichter zur geriatrischen Reha: Genehmigungsverfahren vereinfacht

Der Weg zu einer geriatrischen Reha war bisher mühsam. Die Anträge wurden von den Kassen aufwändig überprüft und häufig abgewiesen. Seit Mitte vergangenen Jahres gilt nun ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren, das älteren Patientinnen und Patienten den Zugang zu einer solchen Maßnahme erleichtern soll.

Symbolfoto: Männlicher Behandler macht eine physiotherapeutische Übung mit einem Senior, streckt seinen Arm nach oben und hält dabei die Schulter fest.
© IMAGO / Panthermedia

Eine medizinische Reha soll die Gesundung nach einer Krankheit fördern und dauerhafte Folgen verhindern oder abmildern. Bei älteren Menschen, die an mehreren Krankheiten leiden, kann sie die Pflegebedürftigkeit hinauszögern oder sogar verhindern.

Eine geriatrische Reha richtet sich speziell an Seniorinnen und Senioren. Ziel ist es, deren Beweglichkeit und Selbstständigkeit wiederherzustellen und möglichst langfristig zu erhalten. Um der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen und mehr Menschen als bisher den Zugang zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren beschlossen.

Anspruch auf eine geriatrische Reha haben Patientinnen und Patienten ab 70 Jahren, die zwei oder mehr alterstypische Erkrankungen haben, wie beispielsweise Demenz oder Muskelschwund. Die medizinische Notwendigkeit einer geriatrischen Behandlung stellt die Ärztin oder der Arzt fest. Für die Diagnose sind Funktionstests vorgeschrieben, deren Ergebnisse dokumentiert werden. Und schließlich sollte die beziehungsweise der Betroffene auch in der Lage sein, an einer Rehamaßnahme teilzunehmen.

Eine Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit durch die Krankenkassen ist bei der geriatrischen Reha nicht mehr notwendig. Das gilt auch für geriatrische Anschlussrehabilitationen nach einem Krankenhausaufenthalt, die von Klinikärzten verordnet werden.

Um eine solche Reha genehmigt zu bekommen, reicht die Patientin oder der Patient die ärztliche Verordnung zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse ein. Diese prüft die leistungsrechtlichen Voraussetzungen und genehmigt die Maßnahme oder lehnt sie ab. In letzterem Fall sollte man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wunschklinik angeben

Bei der Wahl der Reha-Klinik haben Patientinnen und Patienten ein Mitspracherecht. Sie können schon bei der Antragstellung angeben, in welcher Einrichtung sie die Maßnahme gerne durchführen möchten.

Der Sozialverband VdK berät und unterstützt seine Mitglieder auch zum Thema Reha. Wenden Sie sich dazu gerne an Ihre VdK-Geschäftsstelle.

Ali


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Schlagworte Rehabilitation | Senioren | Ältere | geriatrische Reha | Genehmigung | Antrag | Verordnung

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