Kategorie Tipp Gesundheit

Nahtlosigkeitsregelung erleichtert den Übergang vom Krankengeld

Von: Annette Liebmann

Bis eine Erwerbsminderungsrente bewilligt ist, kann es unter sehr lang dauern. Daher hat der Gesetzgeber die Nahtlosigkeitsregelung geschaffen. Sie regelt den lückenlosen Übergang vom Krankengeld über das Arbeitslosengeld I bis zur Rente.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auf der "Folgebescheinigung" angekreuzt ist, und Tabletten
© IMAGO / U. J. Alexander

Lückenlos zum Arbeitslosengeld I

Nach sechs Wochen: Krankengeld

Wer länger als sechs Wochen am Stück krank ist, bekommt statt seines Gehalts Krankengeld von der Krankenkasse. Diese Lohnersatzleistung wird maximal 72 Wochen lang gezahlt. Die Krankenkasse informiert, wenn der Bezug des Krankengelds ausläuft. Dieser Vorgang wird auch „Aussteuerung“ genannt. Er bezeichnet den Übertritt in ein anderes Sozialversicherungssystem – von der Krankenversicherung in die Arbeitslosenversicherung.

Nach 72 Wochen Krankengeld: Arbeitslosengeld beantragen

Ist man weiterhin krank, sollte man sich dennoch zeitnah bei der Agentur für Arbeit melden und Arbeitslosengeld beantragen. Unter Umständen kann auch bei fortlaufender Arbeitsunfähigkeit und fortlaufender Krankschreibung Arbeitslosengeld bezogen werden.

In Paragraf 145 SGBkurz fürSozialgesetzbuch III ist festgelegt, dass auch Menschen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, die nicht arbeitslos sind, aber wegen einer länger andauernden geminderten Leistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Allerdings fordert die Agentur für Arbeit die Betroffenen auf, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Ebenso kann die Arbeitsagentur von ihnen verlangen, dass sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, stellt die Behörde die Zahlung des Arbeitslosengelds ein.

Wer das umgehen will, muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Das heißt: Bewerbungen schreiben und zu Vorstellungsgesprächen gehen, um den Bezug des Arbeitslosengelds nicht zu verlieren. Vermittelt werden meist leichte Tätigkeiten, wie etwa als Pförtnerin oder Pförtner.

Auch ein Gehaltsverlust in einem gewissen Rahmen wird als zumutbar angesehen. Bei Menschen, die im Krankengeldbezug ihren Job verloren haben, kommt erschwerend hinzu, dass sie nachweisen müssen, nicht in der Lage zu sein, leichte und ungelernte Tätigkeiten zu übernehmen.

Bis zu 24 Monate ALG I

Arbeitslosengeld I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung kann bis zu 24 Monate lang gezahlt werden. Die Bezugsdauer hängt vom Alter, der Beschäftigungsdauer sowie von dem Zeitraum ab, in dem die betroffene Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Bezugsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens zwölf Monate eingezahlt haben. Ab einem Jahr haben sie Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld I, nach zwei Jahren auf zwölf Monate. Ab dem 50. Lebensjahr erhöht sich die Bezugsdauer auf 15 Monate, ab 58 Jahren auf 24 Monate. Im Anschluss rutscht man in das Bürgergeld.

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