13. Januar 2023
GESUNDHEIT

Gestiegene Krankenkassenbeiträge: Was bedeutet das für Rentner?

Anfang 2023 haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Allerdings gab es diesmal keine schriftliche Information darüber, die Versicherten müssen sich selbst informieren, ob sie betroffen sind.

Symbolfoto: Eine Hand hält eine Geldbörse in der 80 Euro in Geldscheinen sind, außerdem eine Krankenkassenkarte.
© IMAGO / Fotostand

Eine aktuelle Liste der Krankenkassen und der jeweiligen Zusatzbeiträge bietet der GKV-Spitzenverband online an.

Renten sinken durch die Erhöhung

Die Erhöhung der Beiträge macht sich nicht nur auf der Gehaltsabrechnung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bemerkbar, sondern auch bei den Rentnerinnen und Rentnern. Bei ihnen fällt die ausgezahlte Rente niedriger aus. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner beträgt derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent. Dieser Beitrag wird zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) getragen, die andere Hälfte tragen die Versicherten. Auch der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen individuell festlegen können, wird je zur Hälfte von der DRV und den Versicherten getragen. Durch den erhöhten Zusatzbeitrag sinken also die ausgezahlten Renten. Allerdings wird sich dies zum größten Teil erst ab März 2023 bemerkbar machen, da die Rentenversicherungsträger mit der Neuberechnung des Abzugs und Zuschusses zum Krankenkassenbeitrag nicht hinterher kommen.

Krankenkasse wechseln: Wie geht das?

Hat die Versicherung den Beitrag erhöht, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Bis Ende Januar 2023 kann gewechselt werden.

Wichtig zu wissen: „Auch wenn die Frist für die Sonderkündigung Ende Januar verstrichen ist, kann man noch wechseln, wenn man mindestens zwölf Monate Mitglied in der Krankenkasse war. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam, gerechnet vom letzten Tag des Monats, in dem die Kündigung erfolgte“, erklärt VdK-Gesundheitsexperte Frank Weniger.

Wer die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die alte Krankenkasse übrigens nicht explizit kündigen – die neue Krankenversicherung informiert die bisherige Kasse über den Wechsel.

Der Versicherte erkundigt sich am besten bei der Krankenkasse seiner Wahl, ob er dort Mitglied werden kann und welches Formular er dafür online oder schriftlich ausfüllen muss. Denn einige Krankenkassen sind nur für Bewohner bestimmter Bundesländer oder Beschäftigte von bestimmten Betrieben offen. Die neue Krankenkasse bestätigt dann den Wechsel. Beschäftigte müssen noch den Arbeitgeber informieren, damit die Sozialversicherungsbeiträge auch an die neue Krankenkassen als Einzugsstelle gehen. Ein formloses Schreiben oder eine Kopie der Bestätigung reichen dafür aus.

Bei der Wahl der Krankenkasse ist es ratsam, neben dem Zusatzbeitrag auch andere Kriterien wie zum Beispiel Zusatzleistungen oder die Zufriedenheit mit Ansprechbarkeit und Service der Krankenkasse zu bedenken.


Rat und Tat | Richtig reagieren, wenn die Kasse anruft!

Wer krankgeschrieben zu Hause ist und einen Anruf von der Krankenkasse erhält, fragt sich: Darf die Krankenversicherung mich überhaupt anrufen und nach meinem Gesundheitszustand fragen? Muss ich am Telefon antworten? Und wie sollte man richtig reagieren, damit es keine ungewollten Konsequenzen gibt, etwa beim Krankengeld oder beim Thema Reha?

cl

Schlagworte Krankenkassenbeitrag | Rentner | Zusatzbeitrag | Erhöhung | Krankenversicherung | Wechsel | Kündigungsfrist

  • Sozialrecht
    Ob Rente, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Behinderung, Leben im Alter oder soziale Sicherung: Der Sozialverband VdK ist für seine Mitglieder ein kompetenter Ratgeber und Helfer in allen sozialrechtlichen Belangen. | weiter
  • Rente
    Der VdK will die Rente zukunftssicher machen und Altersarmut verhindern. Lesen Sie hier alles rund um die Themen Rente, Alterssicherung und unsere rentenpolitischen Forderungen. | weiter
  • Soziale Gerechtigkeit
    Rund 15,3 Millionen Menschen sind in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht - das ist fast jeder Fünfte! Der Sozialverband VdK kämpft für soziale Gerechtigkeit und setzt sich gegen die fortschreitende soziale Spaltung ein. | weiter
  • Behinderung
    Der VdK setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen ein. Lesen Sie mehr zu Inklusion, Behindertenpolitik und Barrierefreiheit. | weiter
  • Pflege
    Wir finden: Die Situation Pflegebedürftiger und Pflegender muss sich dringend verbessern. Lesen Sie hier mehr zum Thema Pflegepolitik, pflegende Angehörige, häusliche Pflege und Pflegeleistungen. | weiter
  • Gesundheit
    Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist. Lesen Sie mehr zu Gesundheitspolitik, Prävention, Gesundheitsleistungen, Hilfsmitteln und Versorgung. | weiter
  • Frauen
    Frauen erhalten 49 Prozent weniger Einkommen und 53 Prozent weniger Rente als Männer. Der VdK setzt sich für mehr Gerechtigkeit für Frauen ein, kämpft für Gleichberechtigung und Gleichstellung. | weiter
  • Familie
    Wir brauchen Verlässlichkeit für Familien. Der VdK setzt sich unter anderem für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein, für familiengerechte Arbeitszeiten, den Ausbau der Kinderbetreuung und für ein Rückkehrrecht in Vollzeit. | weiter
  • Ukraine-Hilfe
    Auf dieser Seite haben wir Basis-Informationen für ukrainische Geflüchtete und Helfer zusammengestellt. Zu allen Informationen gibt es weiterführende Links. | weiter
    09.01.2023

Rat und Tat | Zahlt die Krankenkasse eine unbekannte Therapie?

Neue Behandlungs- und Untersuchungsmethoden werden nicht immer von der Krankenkasse bezahlt - unter Umständen müssen die Versicherten die Kosten dann selbst tragen. Aber wer entscheidet eigentlich darüber, welche Therapien bezahlt werden? VdK-Rechtsexperte Oliver Sonntag beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Hilfsmittel abgelehnt?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.