25. August 2022
GESUNDHEIT

Post-Covid: Das lange Leiden nach der Corona-Infektion

VdK plant sozialrechtliche Musterstreitverfahren für Betroffene

Verliert jemand bei einem Arbeitsunfall den Daumen, dann ist der Fall für die Unfallversicherung eindeutig: Es liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zwischen 20 bis 30 Prozent vor. Ganz anders sieht es beim Post-­Covid-Syndrom aus.

Intensivstation mit zwei leeren Krankenhausbetten
© IMAGO / BildFunkMV

Nach einer Corona-Infektion leiden einige Menschen noch ­Wochen später an diffusen Symptomen: Erschöpfungszustände, Atemnot, Wortfindungsstörungen oder Gliederschmerzen. Halten die Beschwerden länger als drei Monate nach der Infektion an, wird das als Post-Covid-Syndrom bezeichnet.

Es ist ein Krankheitsbild, das noch nicht umfassend erforscht und entsprechend von Sozial- und Rentenversicherungen schwer einzuschätzen ist. Mehr als 500.000 der über 29 Millionen Infizierten in Deutschland sollen darunter leiden. Angesichts der hohen Zahl ist Deutschland auf die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie nicht gut vorbereitet. Betroffene kämpfen mit Kranken- und Unfallversicherungen. Mal werden Kosten für Heilverfahren nicht übernommen, mal weigern sich Versicherungen, die Ansteckung am Arbeitsplatz als Arbeitsunfall oder als Berufskrankheit anzuerkennen.

Der VdK Deutschland will mit Musterstreitverfahren für mehr Klarheit im Umgang mit der Krankheit sorgen: etwa unter welchen Voraussetzungen eine Ansteckung während der Arbeitszeit als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Aber auch wann Betroffene eine Verletzten- oder Erwerbsminderungsrente erhalten können.

Rechtssicherheit fehlt

Da sich Post-Covid auf unterschiedliche Organe auswirkt, müssen die medizinischen Begutachtungen von verschiedenen Fachgebieten durchgeführt werden. Das erschwert das Verfahren.

VdK-Präsidentin Verena Bentele ist überzeugt, dass diese Musterstreitverfahren dringend notwendig sind: „Patientinnen und Patienten brauchen Rechtssicherheit. Es muss mehr dauerhafte Anerkennungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall geben.“

Die Statistiken der Unfallversicherungen zeigen, dass viele Patienten mit Post-Covid aus dem Arbeitsmarkt fallen. Wer in der Pflege arbeitet und sich dort infiziert hat, kann sich seine Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen. Bis Juli lagen den Berufsgenossenschaften hierzu rund 330.000 Anträge vor: Von 240.000 entschiedenen Fällen wurden 175.000 als Berufskrankheit anerkannt. Die Betroffenen können nun Verletztenrente beziehen. Wer sich im Büro oder im Kundenkontakt infiziert hat, hat es schwerer, die Langzeitfolgen als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen. Bisher gelang dies nur 20.000 von 55.000 Betroffenen.

Einer der Gründe, warum es so schwierig ist, für die Erkrankung eine Rente zu erhalten, sind die fehlenden Erfahrungswerte. Bisher ist die aus Studien gewonnene Datenlage dünn. Noch gibt es keine sogenannten MdE-Tabellen, die die Schwere der Erkrankung festlegen und dabei helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bestimmen. Bei vielen Versicherten scheitert bislang eine Rentenzahlung daran. Der Sozialverband VdK fordert eine verlässliche Grundlage für die Unfallversicherungsträger und Sozialgerichte: „Mittelfristig brauchen wir eine Verordnung, die das für alle Fälle einheitlich regelt“, sagt Bentele.

Julia Frediani


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Schlagworte Long Covid | Musterstreitverfahren | Krankenversicherung | Berufskrankheit | Berufsunfähigkeit | Erwerbsminderungsrente | Erkrankung | Unfallversicherung

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