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VdK-Mitglieder berichten immer wieder von Problemen, wenn sie Krankengeld beziehen: Die Krankenkassen stellen Zahlungen ein, weil etwa die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht fristgerecht vorgelegen haben soll.
VdK-Mitglied Isolde Meier (Name von der Redaktion geändert) wirft seit fast 40 Jahren ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung persönlich in den Briefkasten ihrer Krankenkasse. So auch dieses Mal: Der Umschlag mit ihrer Krankmeldung und der ihres Ehemannes rutscht durch den Schlitz. Doch das Krankengeld bleibt aus. Die Bescheinigung ihres Mannes liege vor, ihre jedoch nicht, teilt ihr die Krankenkasse mit. Ihre Anrufe bringen die 55-Jährige nicht weiter. „Ich bin auf das Geld angewiesen“, sagt sie verzweifelt. Inzwischen liegt ihr Fall beim Sozialgericht, der VdK Saarland unterstützt sie.
Bei Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauern, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Doch nur, wenn ihr die Nachweise über die Arbeitsunfähigkeit lückenlos und fristgerecht vorliegen. Das Formular muss spätestens am siebten Tag nach dem Auslaufdatum der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingegangen sein. Sonst ruht der Anspruch. Die Krankenversicherung muss das Krankengeld wieder zahlen, wenn der Nachweis später eingereicht wird, aber für die Tage bis dahin wird es nicht gewährt.
In der VdK-Beratung zeigt sich, dass die Bescheinigungen oft nicht dort ankommen, wo sie bearbeitet werden müssten. „Liegt nicht vor“, heißt es dann lapidar. Die Pflicht zum Nachweis, dass die Meldung fristgerecht erfolgt ist, liegt bei den gesetzlich Versicherten.
Inzwischen fotografiert Isolde Meier ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und schickt sie per E-Mail an ihre Krankenkasse. Dieses Schreiben wird in ihrem Postfach als gesendete Nachricht gespeichert. So hat sie einen Nachweis. Zudem versenden die Empfänger automatisierte Antworten. Viele Krankenversicherungen bieten heutzutage auch Online-Portale oder eine App an: Dort können die Versicherten ihre Krankmeldung einfach hochladen. Die Empfangsbestätigung kommt per E-Mail.
Für alle anderen bleibt der Brief. Hier ist es sinnvoll, die Bescheinigung als Einschreiben zu versenden und etwas Zeit einzukalkulieren. Ebenso kann das Schreiben in den Briefkasten der Krankenkasse geworfen oder gegen Eingangsstempel am Empfang abgegeben werden. Wer sichergehen möchte, nimmt eine Zeugin oder einen Zeugen mit. Und wer wie Isolde Meier Krankmeldungen für zwei verschiedene Personen einreicht, sollte diese am besten deutlich kennzeichnen.
Kristin Enge
Schlagworte Krankmeldung | Krankengeld | Krankenkasse
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