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Ab dem heutigen Montag, 14. Juni, wollen viele Apotheken das digitale Impfzertifikat für vollständig geimpfte Personen ausstellen. Wir haben Fragen und Antworten dazu zusammengestellt.
Jeder, der vollständig gegen COVID-19 immunisiert ist, kann sich ein digitales Impfzertifikat ausstellen lassen. Der Nachweis erfasst den Impfstatus inklusive des Datums der Impfung und der Angabe des Impfstoffes. Außerdem sind Name und Geburtsdatum dokumentiert. Das Impfzertifikat wird in digitaler Form mit einem QR-Code ausgestellt und kann dann mithilfe einer App erfasst, verwaltet und ausgelesen werden – es ist aber auf Wunsch auch ein Zertifikat in Papierform möglich.
Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges Angebot. Es gibt keine Verpflichtung, den Impfstatus damit zu dokumentieren.
Die neue „CovPass-App“ wird in den gängigen App-Stores für Android- und iOS-Geräte kostenfrei zum Download angeboten: www.digitaler-impfnachweis-app.de. Auch mit der Corona-Warn-App ist die Verwaltung möglich, ebenso mit der Luca-App.
Falls Sie kein Smartphone haben oder keine App verwenden möchten, können Sie den Impfnachweis in Papierform als Ausdruck anfordern. Und auch die altbekannten gelben Impfausweise behalten natürlich ihre Gültigkeit und bleiben zum Nachweis der Impfung anerkannt.
Derzeit erstellen laut Deutschem Apothekerverband noch nicht alle Apotheken deutschlandweit den digitalen Impfnachweis. Eine Liste mit Suchfunktion der Apotheken finden Sie hier: www.mein-apothekenmanager.de. Wir haben die Seite getestet - die Suche mittels Postleitzahl klappte gut. Der Nachweis wird von den Apotheken übrigens kostenfrei ausgestellt.
Das ist zwar geplant, aber laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) sind viele Haus- und Facharztpraxen technisch noch nicht dafür gerüstet, die digitalen Zertifikate für ihre Patientinnen und Patienten auszustellen. Dies soll sich in den nächsten Wochen ändern, im Gespräch ist ab Mitte Juli.
Den Nachweis erhalten Sie bei der Stelle, wo Sie geimpft wurden. Die Impfzentren wollen in den meisten Bundesländern in den kommenden Wochen automatisch per Post die Nachweise an die bereits geimpften Bürgerinnen und Bürger verschicken oder per Online-Portal zur Verfügung stellen. Auch die Apotheken und die Hausärzte sollen nachträglich die Impfnachweise ausstellen, sobald sie technisch dafür gerüstet sind.
Der Impfnachweis soll zukünftig das Reisen in Europa erleichtern. Allerdings ist er kein „Freifahrtschein“, denn letztendlich entscheiden die Länder, welche Regelungen etwa in Bezug auf Corona-Tests und Quarantäne-Verordnungen sie geltend machen. Abgesehen davon kann der Nachweis per App überall zum Einsatz kommen, wo er eingefordert wird: etwa für den Besuch von Veranstaltungen oder in der Gastronomie.
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Schlagworte Corona | Impfung | Impfnachweis | Impfzertifikat | Hausarzt
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