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Die Notfallversorgung in den Krankenhäusern wird seit dem 19. Mai 2018 nach neuen Regeln organisiert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken (G-BA) beschlossen. Ziel ist es, nur noch die Kliniken zu bezuschussen, die regelmäßig Notfälle behandeln.
Notfallkliniken haben seit Mitte Mai diesen Jahres die Pflicht, Patienten angemessen zu betreuen: In Zukunft müssen diese Einrichtungen über eine chirurgische oder unfallchirurgische und eine Innere Abteilung verfügen. Außerdem muss gesichert sein, dass spätestens eine halbe Stunde nach Einlieferung des Patienten ein Facharzt am Bett steht.
Rund ein Drittel der Kliniken gelten künftig nicht mehr als Notfallkrankenhäuser. Diese Häuser versorgten im vergangenen Jahr allerdings auch nur fünf Prozent der Notfälle. Für den Sozialverband VdK ist es wichtig, dass sich durch die Reform die Versorgung in ländlichen Gebieten nicht verschlechtert.
Laut G-BA bleibt die stationäre Notfallversorgung bundesweit künftig auch in strukturschwachen Gebieten gesichert. Um die stationäre Notfallversorgung auch dort zu stärken, werden alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen erfüllen, mindestens als Basisnotfallversorgungskrankenhäuser eingestuft. Denn gerade im Notfall müssen sich Patientinnen und Patienten in allen Regionen darauf verlassen können, dass das Krankenhaus, in das sie gebracht werden, die zügige und notwendige medizinische Versorgung gewährleisten kann.
Und das kann ein Krankenhaus, das nicht wenigstens über eine Innere Medizin und Chirurgie oder auch einen Schockraum verfügt, typischerweise eben nicht. Durch die Konzentration der Notfallversorgung von schwerwiegenden Erkrankungen und Verletzungen in hochspezialisierten Krankenhäusern sollen Ressourcen gebündelt werden, sodass Patienten von erfahrenem Personal behandelt werden und die Überlebenschancen steigen.
Die Aufnahme von Notfällen erfolgt ganz überwiegend in einer Zentralen Notaufnahme. Hier wird auf der Grundlage eines strukturierten Systems über die Priorität der Behandlung entschieden und der Notfallpatient spätestens zehn Minuten nach der Aufnahme dazu informiert. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Betreuung durch einen Facharzt innerhalb von maximal 30 Minuten verfügbar ist. Für eine Intensivbetreuung muss eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten vorhanden sein.
Für den Sozialverband VdK bleiben dennoch einige Punkte, die aus Sicht der Patienten noch aufgegriffen werden müssen. So sollte wie bereits im Koalitionsvertrag formuliert, die sektorenübergreifende Notfallversorgung auch die ambulante einbeziehen. Kleinere Kliniken müssten per Telemedizin mit spezialisierten Krankenhäusern vernetzt werden.
ikl
Schlagworte Notfallversorgung | Krankenhaus | Notfallkrankenhaus
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