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Der zunehmende Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen geht zu Lasten älterer und kranker Menschen. Ein aktueller Bericht des Bundesversicherungsamtes bestätigt, was der Sozialverband VdK seit Langem vehement kritisiert: die Diskriminierung älterer Menschen. Ihre Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation oder Hilfsmittel werden häufiger abgelehnt als bei jüngeren Mitgliedern.
Laut einem Bericht der Bundesversicherungsamtes (BVA) wurden im Jahr 2015 18,4 Prozent der Anträge auf Leistungen der Vorsorge und Rehabilitation abgelehnt. „Diese restriktive Praxis der Krankenkassen ist nicht nachzuvollziehen, wenn auf der anderen Seite ständig Rekordüberschüsse in der gesetzlichen Krankenversicherung vermeldet werden“, sagt Jens Kaffenberger, Bundesgeschäftsführer des Sozialverbands VdK Deutschland.
Dass diese Ablehnungen oft nicht nachvollziehbar sind, zeigt die hohe Erfolgsquote bei Widersprüchen von über 50 Prozent. Gerade ältere Menschen, die oft an mehreren Krankheiten leiden, bräuchten eine geriatrische Reha, um der drohenden Pflegebedürftigkeit vorzubeugen beziehungsweise diese hinauszuzögern.
Der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ sei zwar in zahlreichen Leistungsgesetzen geregelt, werde aber nur unzureichend umgesetzt. „Ältere, die meist ein Leben lang ihrer Krankenkasse treu geblieben sind, fühlen sich diskriminiert“, so Kaffenberger.
Eine Ursache für die restriktive Bewilligungspraxis der Krankenkassen sind die Schnittstellenprobleme zwischen Kranken- und Pflegekassen. Während die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahmen für Ältere die Krankenkassen tragen müssen, kommen die Einsparungen überwiegend den Pflegekassen zugute. Das schwächt die Wettbewerbssituation der gesetzlichen Krankenkassen. „Wir fordern die Politik auf, diese Fehlanreize zu beseitigen“, sagt der VdK-Bundesgeschäftsführer.
Ein Lösungsansatz ist aus VdK-Sicht, die Pflegeversicherung zum Reha-Träger zu machen und die Pflegekasse bei der Rehabilitation vor und bei der Pflege hälftig an den Kosten zu beteiligen. Außerdem müsse das Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Patienten abgeschafft werden, bei denen der Reha-Bedarf aus medizinischer Sicht von vornherein gegeben ist.
Der Druck des Sozialverbands VdK zeigt erste Wirkung. Gesundheitsexperten der großen Koalition haben angekündigt, eine Diskriminierung älterer Versicherter durch die Krankenkassen gesetzlich zu unterbinden. Zudem müssten die Genehmigungsverfahren für Bonus- und Präventionsprogramme der gesetzlichen Krankenkassen geändert werden. Es sei zu prüfen, ob diese Programme nicht nur den Jungen und Gesunden, sondern auch Menschen mit gesundheitlichen Risikofaktoren sowie Älteren zugutekommen.
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Schlagworte Ältere | Altenpflege | Reha | gesetzliche Krankenkassen | Widerspruch | Gesundheitsleistungen | Antidiskriminierung
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