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Leistungen, Tarife, Beiträge – gesetzlich Krankenversicherte müssen sich durch ein Dickicht an Informationen arbeiten. Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat ergeben: 78 Prozent der gesetzlich Versicherten sprechen sich dafür aus, dass verbindlich festgelegt wird, welche konkreten Informationen Krankenkassen zu ihren Leistungen, Service- und Beratungsangeboten veröffentlichen müssen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schreibt der Gesetzgeber einen Großteil der Leistungen fest. Daher sind rund 90 Prozent der übernommenen Behandlungen bei allen Krankenkassen gleich. Darüber hinaus gewähren jedoch viele Krankenkassen Extra-Leistungen wie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Bonuszahlungen für einen gesunden Lebensstil oder Zuschüsse für Zahnbehandlungen. Hierbei gibt es teilweise gravierende Unterschiede zwischen den Kassen. Denn diese entscheiden selbst, was und wie viel sie ihren Mitgliedern bieten.
Welche konkreten Zusatzleistungen bietet eine Kasse an? Wie können Angebote digital genutzt werden? Welche Vorteile haben Versicherte bei bestimmten medizinischen Behandlungen? Das sind nur drei von vielen Fragen, auf die Versicherte schnell und auf einen Blick Antworten wollen, so das Ergebnis der Umfrage. Wichtig seien auch Informationen zum Umgang mit Anträgen von Versicherten für Leistungen, die einzeln durch die Krankenkasse genehmigt werden müssen, etwa Reha-Maßnahmen. Bisher finden Verbraucher hierzu keinerlei Angaben.
„Nur gut informierte Versicherte sind in der Lage, die richtigen Entscheidungen zu treffen“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Die Krankenkassen kämen ihren gesetzlichen Aufklärungs-, Informations- und Beratungspflichten nur unzureichend nach. Bestehende Rechtsansprüche auf Leistungen würden häufig nicht umgesetzt. Das zeige sich auch in der täglichen Beratungspraxis des VdK.
Hierzu gehören beispielsweise Rechtsansprüche in den Bereichen Pflege nach dem Krankenhaus sowie geriatrische und ambulante Rehabilitation. „Wir fordern, dass sichergestellt wird, dass die Krankenkassen ihren Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichten umfassend nachkommen und bestehende Rechtsansprüche erfüllen“, so die VdK-Präsidentin.
Diese VdK-Forderung spiegelt sich auch in der vzbv-Umfrage wider. „Jede Krankenkasse sollte zumindest jährlich verbindliche Informationen veröffentlichen müssen, wie viele Widersprüche von Versicherten gegen nicht genehmigte Leistungen erfolgreich waren“, so Kai Vogel vom vzbv. Eine Darstellung der erfolgreichen Widersprüche nach einzelnen Leistungsbereichen wäre ein großer und wichtiger Informationsgewinn.
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Schlagworte Krankenversicherung | Transparenz | Aufklärung | GKV | Pflege | Rehabilitation
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