27. September 2016
GESUNDHEIT

VdK: Arzneimittelreform ohne weitere Aufzahlungen

Patienten nicht überfordern

Fast zwei Jahre lang haben Vertreter der Pharmaindustrie und die Bundesregierung miteinander verhandelt. Nun liegt das Ergebnis vor: Der Referentenentwurf des sogenannten Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (ARVOG) legt fest, wie medizinischer Fortschritt gefördert werden kann, ohne dass die Ausgaben der Krankenkassen explodieren. Der Sozialverband VdK Deutschland bemängelt, dass die finanzielle Situation von Patienten dabei zu wenig berücksichtigt wurde.

Symbolfoto: Verschiedene Arzneimittel und Euroscheine liegen auf einem Tisch
© imago/STPP

Das neue Gesetz, über das voraussichtlich noch in diesem Jahr abgestimmt wird, sieht unter anderem einen Preisstopp für Medikamente bis 2022 und eine Preisregulierung bei neuen Arzneimitteln vor. So können Pharmahersteller im ersten Jahr nach der Markteinführung den Preis selbst bestimmen, danach gilt der Betrag, den sie mit den Krankenkassen aushandeln. Eine zentrale Idee des Gesetzes ist, Ärzte über Medikamente künftig besser zu informieren. Mit Hilfe einer Praxissoftware sollen sie ermitteln können, welche Arznei für welche Patientengruppen am sinnvollsten ist. Apotheken sollen künftig mehr Geld erhalten.

Aus Sicht des VdK enthält das Gesetz viele sinnvolle Regelungen. Allerdings wurde versäumt, auch die Ausgabenentwicklung für Patienten zu berücksichtigen. In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Arzneimittel stark gestiegen. Insbesondere für Menschen mit kleinen Renten und mehreren chronischen Krankheiten ist dies eine hohe finanzielle Belastung. Betroffene lösen teilweise ihre vom Arzt verordneten Rezepte nicht ein, weil sie sich die Aufzahlungen nicht leisten können.

Der Sozialverband VdK fordert eine Reihe von Maßnahmen, damit Patienten künftig besser entlastet werden. Hat der Arzt aus medizinischen Gründen ein bestimmtes Präparat ausgewählt, muss es für Patienten eine Möglichkeit geben, dieses aufzahlungsfrei zu erhalten. Die "Überforderungsklausel" für Zuzahlungen muss für alles gelten, was medizinisch notwendig ist. So sollen verordnete, nicht rezeptpflichtige Medikamente wieder in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden. Dazu zählen beispielsweise Schmerzmittel wie Ibuprofen oder Aspirin, die insbesondere von älteren Patienten nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden sollten.

Weiter fordert der VdK, dass Präparate, die aus medizinischen Gründen nicht gegen kostengünstigere ausgetauscht werden können, von den Kassen voll übernommen werden. Auch Festbeträge sollen nur für austauschbare Arzneimittel gelten. Derzeit müssen Patienten, die auf kein günstigeres Medikament ausweichen können, die Differenz zwischen dem Preis des Festbetrags und dem Abgabepreis selbst tragen. Dazu zählt beispielsweise Toviaz, das bei Harninkontinenz verordnet wird. Patienten, die das Mittel benötigen, bezahlen monatlich mindestens 25,46 Euro aus eigener Tasche.

Stärkung der Rechtsaufsicht

Der VdK fordert darüber hinaus eine Stärkung der Rechtsaufsicht der Krankenkassen durch die jeweils zuständigen Landes- und Bundesbehörden. Diese soll sicherstellen, dass Festbeträge angepasst werden, wenn kein Medikament aufzahlungsfrei verfügbar ist.

"Gesundheit muss für alle bezahlbar sein", betont VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. "Hier geht es nicht um Luxus oder Firlefanz, sondern meist um absolut notwendige Dinge." Hinzu kommen die Kosten für Zahnersatz, Brillen oder Batterien für Hörgeräte: "Wer sich das nicht leisten kann, ist in der gesellschaftlichen Teilhabe erheblich eingeschränkt."

Jetzt die Stellungnahme des VdK zum Gesetzentwurf lesen:

GESUNDHEIT
Der Sozialverband VdK Deutschland hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eGKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) veröffentlicht. | weiter
17.08.2016

ali

Schlagworte Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz | Arzneimittel | Patienten | Medikamente | Kosten | ARVOG

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